Urlaubsgeld anspruch?

2 Antworten

Dieses jahr war ich daher auch noch nicht arbeiten. Nun wurde/wird diesen Monat das urlaubsgeld ausgezahlt!

Das Urlaubsgeld ist - anders als der Urlaubsanspruch - eine freiwillige Leistung des AG, und unterliegt somit den jeweiligen BV oder individuellen Vorgaben des AG. Hier hat der AG nun wohl festgelegt (oder so in der BV vereinbart), dass ein Urlaubsgeld nicht ausgezahlt wird. Ob das nun eine fallweise Entscheidung war oder auf der Tatsache berut, dass du schon das ganze Jahr AU bist, geht hieraus nicht hervor.

Steht doch da, dass es eine freiwillige Leistung ist und du keinen Rechtsanspruch drauf hast.