Urlaubsanspruch im Abschlussjahr der Ausbildung
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich, wenn meine mündliche Prüfung am 17.07. stattfindet?
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Du hast einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, da deine Prüfung nach dem 30.06. statt findet. Dieser liegt bei Volljähringen bei 20 Tagen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung
Du hast für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des Jahresurlaub zu beanspruchen. Wenn du schon deinen kompletten Jahresurlaub genommen hättest, bräuchtest du nichts zurück zahlen, hättest aber beim neuen Arbeitgeber auch keinen Anspruch mehr für das laufende Jahr.
20 Tage (gesetzlicher Mindesturlaub), da die Prüfung in der zweiten Jahreshälfte ist.