Urlaub als Zeitungsausträger?
Hallo, mein Sohn ist als Zeitungsausträger seit September 2018 beschäftigt. Er hat einen Arbeitsvertrag als kurzfristige Beschäftigung, 50-Tage-Regel. Er erhält keinen Stundenlohn, sondern eine Vergütung für die Anzahl der Zeitungen und den jeweils darin befindlichen Prospekten. Nun wollte er das erste Mal 2 Wochen Urlaub haben. Der wurde ihm auch genehmigt. Allerdings wurde gesagt, dass er dafür kein Geld erhält. Im Arbeitsvertrag ist dazu leider nichts geregelt.
Kann das richtig sein?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
2 Antworten
Ja, denn er wird ja nach der Anzahl der Zeitungen und nicht nach Stunden bezahlt.
Im Urlaub keine Zeitungen, kein Geld.
Wenn von Urlaub nichts im Vertrag steht, dann wird es wohl seine Richtigkeit haben. Im Zweifel nochmal beim Auftraggeber direkt nachfragen.