Unterschrift mit vollen Vorname?
Guten Tag muss eine Unterschrift den vollen Namen haben angenommen heise Hans (Vorname) Peter (Nachname)
kann ich also H.Peter als Unterschrift
4 Antworten
Wenn das verlangt wird, steht es da. Etwaso: Unterschrift, sämtliche Vornamen".
Meist auf amtlichen Papieren, immer bei Gericht und beim Notar.
Ansonsten ist es nicht erfordelich.
Das kommt auf das Dokument drauf an, welches du unterschreibst. Amtliche Geschichten müssen immer mit Vor-und Nachnamen unterschrieben werden.
Warum fragst du denn? Wo ist der Link zu deiner Behauptung?
Der steht natürlich bei meiner Antwort. Und eine Behauptung ist eher deins hier
auf offiziellen sachen voller name glaub ich
Kommt drauf an, was Du unterschreibst. Bei Dokumenten (Perso, Bankkarte... )brauchst Du den vollen Namen.
Nein, muss es nicht. Der BGH hat eindeutig dazu entschieden