Unterschrift beim Personalausweis?
Moin in die Runde,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen neuen Perso beantragt und nun von der Behörde eine Mail bekommen, dass meine Unterschrift eine "erkennbare Namensänderung" (ein Kreis überm i) hat und deshalb nicht gültig ist. Ich solle einen neuen Termin machen, um einen neuen Antrag zu stellen.
Zur Erklärung:
Ich mache, seit ich schreiben kann, über meinem i einen Kuller und keinen Punkt.
Bis jetzt hatte ich nie Probleme, auf meinem alten Ausweis, auf meinem Führerschein, auf allen Verträgen, die ich je gemacht habe, jedes Schreiben enthält meine Unterschrift den Kuller überm i.
Und nun auf einmal ist meine sehr individuelle Unterschrift nicht mehr gültig und quasi verboten auf einem Dokument?
Ich finde nichts im Internet. Im PassVwV steht nichts über i Punkte.
Hat Jemand von Euch hier, Ähnliches erlebt und was kann ich machen?
Vielen Dank im Vorraus.
Gruß aus Hamburg
Andrea
4 Antworten
"Lässt die Individualität des Schriftzugs jedoch Worte, Wortbestandteile oder Buchstaben erkennen, sodass Handzeichen oder bewusste und erkennbare Namensveränderungen wahrgenommen werden können, liegt keine formgültige Unterschrift vor und das Passdokument ist ungültig."
Meines Wissens nach stellt ein "i" mit einem Kreis oben drüber keinen eigenständigen Buchstaben oder sonstiges dar. Demnach kommt es zu keiner Namensveränderungen.
Das ist Quatsch. Deine Unterschrift kannst Du doch machen wie Du lustig bist. Manche kann man ja sogar nicht einmal entziffern.
Nur Punkt als Satzzeichen darf (auf chinesisch) ein Kreis sein.
Ihr Name wird nicht mit ı mit ° darauf geschrieben, sondern mit i.
Ich hab was ähnliches erlebt und frage mich bis heute ob das so okay war. Ich musste meinen Namen ABSOLUT leserlich schreiben, sodass man jeden einzelnen Buchstaben erkennen kann. Der Vorname musste, sofern abgekürzt zwangsläufig mit einem Punkt getrennt werden. Dass ich da nicht Lieschen Müller statt Anita Schmidt hinschreibe ist klar - aber fälschungssicher ist meine Unterschrift jetzt so definitiv nicht...
(Allerdings : Selbst wenns nicht erlaubt ist, sitzen die Behörden da trotzdem am längeren Hebel, egal was du Ihnen als Gegenbeweis vorlegst)
Hm, das hat ja dann mit individueller Unterschrift nix zu tun. Also ich bin am Überlegen, ob ich mich auf einen Rechtstreit einlasse. Habe aber erstmal gedacht, ich frage hier mal in die Runde. Danke trotzdem für die Antwort.
Allerdings. Denn es wird ja auch gesagt, man soll unterschreiben wie sonst auch.
Nun ja. Laut Mail vom Amt, nicht.
Nach 6.2.1.2 Passverwaltungsvorschrift ( PassVwV) liegt eine formgültige Unterschrift nur vor, wenn der Schriftzug individuell ist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt.
Der Schriftzug muss nicht alle Buchstaben oder Wortbestandteile erkennbar wiedergeben, wenn die Person dies im täglichen Leben bei der Unterschriftsleistung stets so zu tun pflegt. Lässt die Individualität des Schriftzugs jedoch Worte, Wortbestandteile oder Buchstaben erkennen, sodass Handzeichen oder bewusste und erkennbare Namensveränderungen wahrgenommen werden können, liegt keine formgültige Unterschrift vor und das Passdokument ist ungültig.
Ihre bisherige, von uns abgelehnte Unterschrift entspricht nicht den oben genannten Anforderungen, da weitere Wortbestandteile erkennbar sind. Ein Kreis über einem Buchstaben stellt ein Sonderzeichen dar, welches in Ihrem Namen nicht enthalten ist.