Unterschlagung (Strafe, Gericht?)
Guten Tag. Meine Frage ist mal etwas konkreter. Falls jemand dafür noch mehr wissen will, einfach fragen! :)
Arbeiter A arbeitet in einem Kiosk (B). A hat bei B beispielweise 2000,-€ durch Bargeld und Waren unterschlagen. B hat Strafanzeige gemacht. A hat von der Polizei eine Vorladung bekommen und will sie auch antreten und zugeben. B hat sich einen Anwalt geholt und A einen Brief von diesem bekommen, in dem steht, dass A eine Stellungnahme machen kann, wie A den verursachten Schaden wieder gut machen kann. Daraufhin schreibt A einen Brief an diesen Anwalt, entschuldigt sich vielmals und schlägt einen Ratenzahlung vor.
Jetzt zu der Frage. Wenn A das Geld in Ratenzahlung zurückzahlt, wird es trotzdem noch ein Gerichtstermin oder so geben? Und was kann man für eine Strafe erwarten, wenn A 23 Jahre als ist und noch keine Vorstrafen hat?
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank.
4 Antworten
Die Strafbarkeit wird durch die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen A und B nicht beseitigt. B kann aber seine Srafanzeige jederzeit zurücknehmen. In der Regel kommt es dann nicht mehr zur Strafverfolgung. Es komt also darauf an, was B tut. Selbst wenn B aber seine Strafanzeige nicht zurücknimmt, dann würde eine Schadenswiedergutmachung durch Rückzahlung des unterschlagenen Betrages (auch wenn es im Wege der Ratenzahlung erfolgt) sich so schuldminernd auswirken, das man in aller Regel mit der Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung gegen Auflage kommen könnte, so dass man eine öffentliche Anklage vor dem Strafgericht vermeiden kann. Wichtig ist also, so schnell wie möglich dem B zu zeiegn, dass A tut, was er kann, um den Schaden zu beseitigen und den B nach Möglichkeit zu veranlassen, die Strafanzeige zurück zu nehmen.
und dann muss man ja eh nicht mehr vor Gericht, oder?
Nicht vors Zivilgericht, wenn damit alle Ansprüche abgegolten werden. Aber wie Dalina12 schon geschrieben hat: Es kann trotzdem (theoretisch) noch zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Strafrichter kommen.
normaler weise gibt es keine verhandlung ,wenn a eine ratenzahlung macht und es akzeptiert wurde von b ,denke nicht das es dann noch dazu kommt ,ausser die ratenzahlungen werden nicht eingehalten ,dann kann b die sache seinem anwalt übergeben und es wird weiter vefolgt und kann ein inkasso auch damit beauftragen die gelder einzuholen ,so kenne ich das und kannst das auch beim anwalt erfragen ,da hast du die richtigen antworten und keine mutmassungen . ich hoffe es hilft .
Ja, im Brief stand ja was von zurückzahlen und von B wurde extra erläutert, dass A den gesamten Betrag ja nicht zurück zahlen kann und deswegen auch Ratenzahlung in Ordnung ist. Also wird B dem Vorschlag ja bestimmt annehmen und dann muss man ja eh nicht mehr vor Gericht, oder?