Unterschied zwischen Sinnesbeeinträchtigungen und Wahrnehmunsstörungen?
Hallo, ich muss für die Schule einen 60 Minuten Vortrag über die Wahrnehmungsförderung halten. Jetzt bin ich an den Punkt gekommen wo ich die Störungen erklären soll. Dazu finde ich aber weder im Internet noch in den Büchern die wir dafür bekommen haben genaue Unterschiede der erklären wie sich diese Zwei Störungen unterscheiden. Wäre super wenn mir jemand eine passende Seite oder Erklärung bringen könnte. Vielen Dank schon einmal im voraus.
Sam
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/newcomer/1444744096_nmmslarge.jpg?v=1444744096000)
unter Sinnesbeeinträchtigung verstehe ich wenn z.B. das Gehör in der Weise gestört ist dass Töne verzögert ans Gehirn weiter geleitet werden. Dies tritt z.B. auf wenn der Kopf durch viele 1000 Gedanken überlastet ist.
Unter Wahrnehmungsstörungen verstehe ich dass Eindrücke die eine Person durch seine Sinne bekommt vom Kopf falsch interpretiert werden.
Man vermutet eine Gefahr wo nichts ist, sieht weisse Mäuse, Nachts interpretiert man eine Jacke im Schlafzimmer als Monster usw
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wahrnehmungsst%C3%B6rung
WahrnehmungsstörungZur Navigation springenZur Suche springenEine Wahrnehmungsstörung ist eine Störung in der Verarbeitung von Sinneseindrücken im Zentralnervensystem. Wahrnehmungsstörungen im engeren Sinne liegen dann vor, wenn die Erfassung von Sinnesreizen (z. B. Spüren), die Verbindung der Sinnessysteme untereinander oder die geordnete Abfolge bei der Verarbeitung von Sinnesreizen betroffen sind. Man unterscheidet nach Félicie Affolter zwischen modalitätsspezifischer, intermodaler oder serialer Wahrnehmungsstörung. Diese Arten von Wahrnehmungsstörungen sind an ihrem Modell der Wahrnehmungsentwicklung orientiert.[1]
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Innerhalb des Wahrnehmungsprozesses kann es an verschiedenen Stellen zu Störungen kommen. Im Bereich der modalitätsspezifischen Wahrnehmungsstörung ist nur die Verarbeitung einer Art von Sinnesreizen gestört, z. B. auditiv, visuell, taktil, kinästhetisch oder olfaktorisch. Eine Möglichkeit hier ist die fehlende Zuordnung von Bedeutung zu einem Sinnesreiz; die Integration von Reize und vorhandenem Wissens bzw. Erfahrungen gelingen nicht. Ein Beispiel einer visuellen Wahrnehmungsstörung wäre: der visuelle Reiz einer Rose wird nicht als „Rose“ identifiziert. Weitere Möglichkeiten einer modalitätsspezifischen Wahrnehmungsstörung sind beispielsweise die Unfähigkeit, ähnliche Reize zu unterscheiden: Ähnlich aussehende Buchstaben oder ähnlich klingende Laute können nicht oder nur schwer unterschieden werden. Auch die Unfähigkeit, aus einer Vielzahl von Geräuschen ein einziges herauszufiltern, also einen bestimmten Reiz unter anderen Reizen wahrzunehmen.[4][5] Ein weiteres Beispiel für eine modalitätspezifische Wahrnehmungsstörung ist die Prosopagnosie, auch Gesichtsblindheit genannt. Die Betroffenen können sehen, können Gesichter aber nicht verarbeiten. Die Störung ist auf die Verarbeitung von Gesichtern beschränkt, alles andere was visuell aufgenommen wird, kann auch weiterverarbeitet und eingeordnet werden. Bei einer visuellen Wahrnehmungsstörung wie der Prosopagnosie kann es dem Betroffenen eine Hilfe sein, Personen soweit möglich nicht durch ihr Gesicht zu unterscheiden, sondern beispielsweise durch ihre Stimme, ihre Kleidung, die Frisur oder andere besondere Merkmale.[2] Auch Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, sind ein Beispiel für modalitätsspezifische Wahrnehmungsstörungen. Bei diesen Störungen läuft die Verarbeitung von Schallwellen trotz intakten Gehörs nicht reibungslos ab und äußert sich auf unterschiedliche Art und Weise.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sinnesbehinderung#Terminologie:_Sinnesbeeintr%C3%A4chtigung_statt_Sinnesbehinderung
Sinnesbeeinträchtigungen in der SonderpädagogikDie Fern-Sinneskanäle erhalten als wichtige Träger der Informationsaufnahme besondere sonderpädagogische Beachtung. Zu den Beeinträchtigungen der Fernsinne zählen zum Beispiel Beeinträchtigungen des Gehörs wie Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit, Beeinträchtigungen des Sehsinns wie Blindheit oder Fehlsichtigkeit und Taubblindheit als eine Kombination von mehr oder minder stark ausgeprägten Beeinträchtigungen beider Fernsinne.
Neben den Fernsinnen (Gehörsinn und Gesichtssinn) gelten die übrigen Sinne (Nah-Sinneskanäle: Geruchssinn → Anosmie, Geschmackssinn → Ageusie und Tastsinn → Anästhesie) in sonderpädagogischer Sicht nicht als in erster Linie zu fördernde Beeinträchtigungen.