Unterschied Rechtsgeschäft und Handelsgeschäft?
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Rechtsgeschäft und Handelsgeschäft erläutern? Benötigt ein Handelsgeschäft keine Willenserklärung?
1 Antwort
Jedes Handelsgeschäft ist ein rechtsgeschäft, aber nicht andersrum.
Du hast also weitere Vorraussetzungen für das Handelsgeschäft, nämlich, dass die Beteiligten oder zumindest einer davon Kaufmann ist.
Die muss der kaufmann abgeben, sie ist absolut üblich. Einzige Ausnahme ist das kaufmännische Bestätigungsschreibeb.
Natürlich muss er das - auch unter Kaufmänner kann nicht einer zum anderen sagen: "Ich hab Dir jetzt mal eine Palette meines Super-Duper-Produkts für 5.836,- € geschickt, bezahl bitte bis zum 31.10". Was Du vermutlich meinst ist, dass auf "Schriftform" verzichtet wird (der berühmte "Handschlag")
Danke, aber muss der Kaufmann eine Willenserklärung abgeben? Ist das nicht in diesem Bereich unüblich?