Unterschied Prokurator und Prokonsul

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Prokonsul und Prokurator sind deutlich verschiedene Positionen. Die Frage ist vermutlich gestellt, weil beide in der römischen Kaiserzeit in der Provinzverwaltung tätig waren. Vielleicht wurde in irgendeinem Text beides mit „Statthalter“ wiedergegeben.

Unterschiede:

  • Zugehörigkeit zu öffentlichem/staatlichem oder privatem Bereich: Proconsul war immer und ausschließlich ein öffentliches/staatliches Amt, Procurator ist erst später auch ein öffentliches/staatliches Amt geworden.
  • Ursprung: Pronconsul ist als Amt eingerichtet worden, als für die staatlichen Aufgaben die vorhandenen Magistraten nicht ausreichten (wegen Ausfalls, z. B. auch Tod, hoher Magistrate oder ungenügender Zahl für Tätigkeit an allen wichtigen Gegenden des römischen Reiches). Ein Procurator (lateinisch procurare = Sorge tragen für, sich kümmern um) war zuerst jemand, der in privater Vermögensverwaltung eingesetzt war, in rechtlicher Vertretung von Eigentümern. Erst in der Zeit des Augustus wurden ihnen neben privaten Aufgaben auch öffentlcihe Aufgaben, die mit Finanzen und Vermögen verbunden waren, übertragen.
  • gesellschaftliche Herkunft: Proconsuln stammten aus der gesellschaftlichen Oberschicht und politischen Führungsschicht. In der Zeit der Republik gehörten sie fast immer zur Nobilität, der Spitzengruppe der Führungsschicht. Sie waren Senatoren und gehörten zum Senatorenstand (ordo senatorius), der in der Kaiserzeit einen fest umrissenen Stand bildete. Procuratoren in privatem Auftrag konnten auch Freigelassene sein. In der Provinzverwaltung wurden nach kurzer Zeit nur Ritter (equites) als Procuratoren eingesetzt. Sie gehörten zum zweiten Stand, dem Ritterstand (ordo equester).
  • Aufgabenbereich: Proconsuln hatten allgemeine Regierungs-/Verwaltungsaufgaben, Procuratoren gewöhnlich nur auf finanziellem Gebiet, außer den besonderen Procuratoren, die als Provinzstatthalter dienten.
  • Bezahlung: Proconsul war ein nicht bezahltes Ehrenamt, Procurator eine bezahlte Tätigkeit.

Proconsul

Ein Proconul war eine bestimmte Art von Promagistrat. Ein Promagistrat hatte ähnliche Befugnisse wie ein entsprechender Magistrat (Beamter/Amtsträger/Amtsinhaber). Promagistrate waren anstatt (lateinisch pro = „für“) eines Magistraten tätig. Promagistrate hatten aber keine Befugnisse zu Auspizien (die Befragung der Götter auf Zeichen [Vogelschau ist wohl der Ursprung], die zu der von den Oberbeamten ausgeübten Regierungsgewalt gehörten). Außerdem hatten die Promagistrate keine Befehlsgewalt in der Stadt Rom (das Pomerium, die sakrale Stadtgrenze, trennte Heimbereich/Stadtbereich [domi] und Feldbereich [militiae]) und ihnen konnte zumindest grundsätzlich das Kommando wieder entzogen werden, wenn es für nicht mehr benötigt gehalten wurde. Die Promagistrate waren den ordentlichen Jahresbeamten gleichen Ranges nachgeordnet (z. B. ein Proconsul einem Consul, ein Propraetor einem Praetor).

Es gab auch andere Promagistrate als Prokonsuln, z. B. Propraetoren und Proquaestoren.

Ein Proconsul übte in seinem Amtsbereich außerhalb der Stadt Rom die volle Befehlsgewalt eines Consuls (imperium consulare) aus, war aber nicht befugt, die Auspicien (auspicia) einzuholen (Marcus Tullius Cicero, De divinatione 2, 76). Wenn die Magistrate mit imperium nicht ausreichten, verlängerten Senat und Volk einem oder beiden consules durch prorogatio das imperium über die reguläre Amtszeit hinaus, oder bestellten einen amtslosen Bürger außerordentlich zum proconsul.

Im 1. Jahrhundert v. Chr. gingen die consules nach Erledigung aller städtischen Aufgaben in der Regel für wenigstens ein weiteres Jahr als proconsul in eine Provinz.

Durch die Lex Pompeia (Cassius Dio 40, 56, 1), die 52 v. Chr. ein Intervall von mindestens 5 Jahren zwischen Konsulat und Prokonsulat verfügte, kam es zur endgültigen Trennung vom ordentlichen Amt.

Unter Caesars Alleinherrschaft nicht benutzt, wurde diese Neuregelung schließlich in die Neuordnungen des Augustus übernommen (Cassius Dio 53, 14, 29).

Seit 27 v. Chr. heißen alle Statthalter der Senatsprovinzen proconsul, obwohl die meisten nur Praetor gewesen waren.

Mit der Reichsreform des Diocletian hat es Proconsuln nur noch in den Provinzen Asia, Africa gegeben, im 4. Jahrhundert n. Chr. zeitweise in Achaea.

Informationen enthalten:

Wilhelm Kierdorf, Proconsul. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 10: Pol - Sal. Stuttgart ; Weimar, Metzler, 2001, Spalte 364 - 365

Wolfgang Kunkel und Roland Wittmann, Die Magistratur. München : Beck, 1995 (Handbuch der Altertumswissenschaft, Abteilung 10: Rechtsgeschichte des Altertums ; Teil 3, Band 2: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Von Wolfgang Kunkel. Herausgegeben und fortgeführt von Hartmut Galsterer, Christian Meier, Roland Wittmann), S. 15 - 21

Albrecht  05.02.2013, 06:54

S. 15 – 16: „Die Promagistratur entstand zunächst aus rein militärischen Interessen und entwickelte sich erst später zu einem vorwiegend politischen Instrument, mit dem der Stadtstaat Rom die Aufgaben der Verwaltung eines Weltreichs zu bewältigen suchte. Den Ausgangspunkt dieses Entwicklungsganges bildete der Umstand, daß die Amtsgewalt eines Magistrats mit dem Ablauf der kalendarisch befristeten Amtsfrist automatisch erlosch, der als Befehlshaber im Feld stehende Magistrat jedoch sein Kommando weiterzuführen pflegte, bis sein Nachfolger beim Heere eintraf. Dies bedeutete, daß er in der Zwischenzeit, deren Dauer sich durch stadtrömische Angelegenheiten des Nachfolgers und später auch durch die zunehmende Entfernung der Kriegsschauplätze von Rom beträchtlich erstrecken konnte, ohne noch Magistrat zu sein, sein militärisches Kommando ‚anstelle eines Magistrats‘ (pro consule, pro praetore) ausübte, während ihm in Rom selbstverständlich keinerlei magistratische Befugnisse mehr zukamen.“

S. 16: „Eine solche Erstreckung der Kommandogewalt erfolgte in älterer Zeit (d. h. vor dem 2, Punischen Krieg) stets durch einen Volksbeschluß, der durch einen Magistrat, in der Regel durch einen Volkstribun, auf Veranlassung des Senats beantragt (rogiert) werden mußte; man sprach deshalb von einer ‚prorogatio‘ imperii. Die prorogierten Magistrate behielten im Feldbereich (militiae) ihre vollem Amtsbefugnisse, waren jedoch den ordentlichen Jahresbeamten gleichen Ranges nachgeordnet. Ihre Gewalt erlosch dagegen, sobald sie die Stadtgrenze (Pomerium) überschritten. Im Stadtbereich (domi) gab es bis zu einer irregulären Maßnahme Cäsars grundsätzlich keine promagistratischen Imperien.“

Lucius Cornelius Sulla bewirkte Veränderungen: Er gab ausdrücklich eine weitere (ihrerseits prorogierte) Amtsperiode für jeden Consul und Praetor, die dem Außendienst im Reich gewidmet war (gewesenen Consuln und Praetoren). Die aktiven Obermagistrate waren nunmehr normalerweise auf den hauptstädtischen Geschäftsbereich beschränkt.

Ein Senatsbeschluß des Jahres 53 v. Chr. (Cassius Dio 40, 46, 2) und ein Gesetz des Pompeius 52 v. Chr. (Cassius Dio 40, 65, 1) trennten schließlich Magistratur und Promagistratur voneinander durch ein mindestens fünfjähriges Intervall.

Procurator

Zur Verwaltung und Organisation großer Vermögen zog die politische Führungsschicht Roms in der Republik Freigelassene oder frei Geborene heran, denen als procuratores die erchtclihe Vertretung der Eigentümer übertragen war (Marcus Tullius Cicero, Oratio pro Aulo Caecina 58 – 58).

Augustus verwendete diese rechtliche Einrichtung, um die ihm obliegende private, aber auch öffentliche Aufsicht, die auf Finanzen oder andere Vermögenswerte bezogen war, zu besorgen.

In den ihm 27 v. Chr. übertragenen Provinzen (dem Princeps übertragene Provinzen) übertrug Augustus, da ihm nicht Quaestoren in genügender Anzahl zur Verfügung standen, Procuratoren die Einziehung und Verrechnung der öffentlichen Abgaben, die von Städten oder Steuerpächtern (publicani) entrichtet wurden. Außerdem hatten sie Sold an die Truppen zu überweisen und das Privatvermögen des Princeps in den Provinzen zu verwalten (Ländereien, Bergwerke, Steinbrüche).

Bald wurden ausschließlich Ritter (equites) mit der Tätigkeit eines Provinzprocutaors beauftragt.

In den Provinzen des römischen Volkes (provinviae populi Romani) wurden Procuratoren eingesetzt, die den Privatbesitz (patrimonium) des Princeps, also keine öffentlichen Gelder, verwalteten.

Später, seit der Regierung von Claudius, hat es auch Praesidial-Procuratoren (im Unterschied zu Finanz-Procuratoren) gegeben, die Statthalter von Provinzen waren.

Die Stellung eines Procurators galt nicht wie die eines Magistraten als ein Ehrenamt (honos), sondern wurde staatlich bezahlt. Hadrian hat drei Rangstufen, je nach Bedeutung, eingerichtet, die 60000, 100000 oder 200000 Sesterzen bekamen.

Informationen enthält:

Walter Eder, Procurator I. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 9: Or - Poi. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 2000, Spalte 366 - 368

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ohne auf die Einzelheiten einzugehen: gooooogle doch mal je nach "proconsul" und "procurator" oder je auch mit -k- alllein das allseits geliebte wikipedia sollte Dir hierbei schon einigermaßen weiterhelfen... wenn ich morgen etwas Zeit habe, werde ich selbst mal ein bsichen nachsuchen - GutNacht und gruß

philipp