unterschied polizei und bundespolizei?

4 Antworten

Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Ihre Befugnisse sind u. a. im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, den Verkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die sowohl straf-/bußgeldbewehrt sind als auch die Taten, die einem gesetzlichen Verbot zuwiderhandeln.

Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen - mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise der Zollbehörden oder der Bundespolizeibehörden - ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig, vgl. Polizeivollzugsbeamter. Oft vertritt sie im Rahmen der Eilzuständigkeit auch Interessen anderer Ämter.

Die Bundespolizei (BPOL) ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, welches durch seine Abteilung B auch die Rechtsaufsicht über die Behörden der Bundespolizei ausübt. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung „Bundesgrenzschutz“. Der Name ergab sich aus der früher ausschließlichen und seit den 1970er Jahren Hauptaufgabe, dem Schutz der Landesgrenzen (gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG).

Unterschiedliche Zuständigkeiten. Die BuPo ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, nur mit neuem Namen und Bundesbehörde. Zuständig etwa für die Gefahrenabwehr an Flughäfen und Bahnhöfen. Die "normale" Polizei untersteht den Ländern und ist für die Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit zuständig (zB im fließenden Straßenverkehr) und unterstützt die Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung von Straftaten.

pattimarie1  30.07.2009, 20:42

Sehr gute Antwort!!! Vor allen Dingen gut verständlich!

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Es gibt einen Unterschied zwischen Landes- und Bundespolizei! Bundespolizei ist z.B.: Bundersgrenzschutz und Landespolizei ist z.B.: übliche Polizei, nämlich Schutzpolizei, oder Kripo

Polizei ist Landersache, Du bewirbst Dich in einem Bundesland und die Bundespolizei ist Sache der Bundesrepublik.