Liegt vielleicht daran, dass "kik" seine Mitarbeiter gerne mit sittenwidrigen Löhnen abspeist...
Schnell verprassen! Luxusausgaben, die man sonst nicht getätigt hätte, müssen nicht zurückerstattet werden. Klingt krank, ist aber gängige Rechtsprechung zu § 818 Bürgerliches Gesetzbuch. Allerdings musst Du glaubhaft machen, dass Du dachtest, das Geld würde wirklich Dir zustehen, sonst wärst Du bösgläubig ( § 819 BGB) und müsstest zahlen.
Kann aber auch der Buchstabe "J" in englischer Lautschrift sein und damit für jeden Namen stehen, der mit "J" anfängt. Männlich oder weiblich.
Giftgrün! Es leben die Sechziger!
Also, bei "Akte X" hatten die da einen Zaun...
Auch Status (mit langem U am Ende). Lateinische U-Deklination.
Grundsatz: Ohne Vertrag keine Abnahmeverpflichtung. Ausnahme ist aber denkbar, wenn du Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch bist. Bitte vergleiche § 362 Handelsgesetzbuch.
Also, Grundsatz: Werkvertrag: Erfolg ist geschuldet; Kaufvertrag: Übereignung und Übergabe sind geschuldet. Zur Abgrenzung siehe auch § 651 BGB. Werkrecht gilt eigentlich nur noch bei: 1. Reparaturen; 2. Herstellung von Immaterialgütern (zB eines Liedes); 3. Bauleistungen.
Ja. Ein Leben ohne Skat ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
"Bewerbung um eine Praktikumsstelle" reicht. "Als Praktikantin" wäre wohl doppelt gemoppelt. Aber informier Dich vorher über einen Sachbereich, der Dich interessiert (zB Jugend, Familie, Bauwesen, Finanzen, etc.; müsstest Du auf der Homepage Deiner Gemeinde finden) und beschreibe, was Dich daran reizt. Viel Erfolg!
Als Praktikant sollst Du was im Betrieb lernen. Das schließt es aber nicht aus, auch mal unliebsame Tätigkeiten zu übernehmen. Sofern das aber Überhand nimmt, solltest Du mit Deinem Betreuer/Ausbilder sprechen. Denn der Praktikant ist nicht einfach nur eine billige Arbeitskraft. Das wird leider oft übersehen.
Die BuPo ist eine Behörde, dh dass Du wohl auch nur eine Bewerbungsmöglichkeit hast. Anders bei der "normalen" Polizei, da kannst Du es 16x versuchen, 1x pro Bundesland!
Zu Frage 1: Nicht zwingend, vgl. § 1114 Bürgerliches Gesetzbuch; allerdings kann auch nur Deine Hälfte an der Immobilie als Absicherung dienen und ist somit weniger wert als für das komplette Grundstück.
Zu Frage 2: Ja, das geht. Eigentum und Wohnrecht (sog. Nießbrauch, §§ 1030 Bürgerliches Gesetzbuch; oder anderweitige Vereinbarung per Vertrag) sind zweierlei.
Daraus wird wohl nichts, wenn ein Testament nicht notariell aufgesetzt wird, muss es komplett handschriftlich erfolgen, also kein "copy-paste" plus Unterschrift. Empfehlung: Geh zum Notar, das kostet zwar, aber Du bekommst was Du willst, und es gibt nachher weniger Streit zwischen den Erben (der dann regelmäßig noch teurer wird). Ansonsten ist § 2269 Bürgerliches Gesetzbuch einschlägig (Gegenseitige Einsetzung), sog. Berliner Testament.
Unterschiedliche Zuständigkeiten. Die BuPo ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, nur mit neuem Namen und Bundesbehörde. Zuständig etwa für die Gefahrenabwehr an Flughäfen und Bahnhöfen. Die "normale" Polizei untersteht den Ländern und ist für die Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit zuständig (zB im fließenden Straßenverkehr) und unterstützt die Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung von Straftaten.