Weiß denn wirklich niemand Bescheid?

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Nicht wirklich. Nach einer riesen Bauch-OP hat meine Freundin "ekliges, ungetoastete" Weissbrot mit Schmierkaese und Wasser bekommen. Aber ab dem zweiten Tag durfte sie wieder normal essen. Verzichten sollte sie auf blaehende und stopfende Lebensmittel wie Schokolade und Kohl. Gegen die Blaehungen hat sie Fencheltee getrunken und diverse gashemmende Medizinprodukte genommen wie z. B. Lefax oder Sab

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Ja

Schau im Lehr- bzw Bildungsplan deines Bundeslandes und deiner Schulart nach.

Grundsätzlich kann man nicht sagen, dass der Stoff aus der Universität ist. Ein Germanistikstudent muss z. B . Sätze analysieren. Das macht man auch in der Sekundarstufe, allerdings auf einem anderen Niveau.

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Normalerweise fordert das Bundesverwaltungsamt die Bafög-Rückzahlung an und nicht das Amt für Ausbildungsförderung.

Bist du mit dem Studium schon fertig oder warum sollst du schon Raten zurückzahlen?

Wenn du nicht genügend Einkommen hast (weniger als 1070 netto + evtl. Zuschlag Ehepartner + evtl. Zuschlag Kinder), dann kannst du beim BVA einen Freistellungsantrag stellen. Dieser ist dann für ein Jahr gültig und verschiebt deinen Rückzahltermin. Man kann den Antrag beliebig oft Stellen. Dies hat keinen Einfluss auf die Tatsache, dass du immer das Recht hast, den geschuldeten Betrag in einer Summe rückzahlen zu können. Auch dass man 30% Nachlass bekommt, stimmt nicht pauschal, denn der Nachlass richtet sich nach der Darlehenssumme und ist gestaffelt. Es kann also gut möglich sein, dass du ein Jahr Raten bezahlst, dann erbst, du die Summe in einem Betrag ablöst und immer noch den vollen Nachlass bekommst (in Abhängigkeit der noch offenen Darlehenssumme).

Man kann auch beim BVA anrufen. Die sind kompetent und geben Auskunft.

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In manchen Bundesländern gibt es z. B. Landesstiftungen "Hilfe für Mutter und Kind". Such einfach mal nach den Begriffen zusammen mit deinem Bundesland.

Dann kannst du dich z. B. Zur Beratung an dein Gesundheitsamt wenden, kirchliche Organisation ansprechen (caritas...), oder z. B. Eine nicht kirchliche Beratungsstelle suchen, was dir lieber ist.

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Ja, das stimmt. Vor allem mit einem Studium an einer PH kommst du z. B nicht nach Bayern. Dort wird Lehramt nämlich an der Uni studiert, wie in vielen anderen Bundesländern auch. Anders herum ist es wiederum möglich. Von einer bayerischen Uni kannst du nach BaWü und dort deinen Vorbereitungsdienst machen. Aber mit einem PH Studium hast Du keine Chance, z. B. dein Referendariat in Bayern zu machen und dort eine Stelle beim Staat zu bekommen. Ausnahme sind da Privatschulen.

Aufpassen musst du auch unbedingt bei der Fächerkombi, da diese auch oft ein Hinderungsgrund für einen Wechsel ist.

Viel Spaß beim Studieren!

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Mittlerweile weiß ich, dass BGB 909 dort greift.

Sinngemäß: Der, der abgräbt, darf dadurch am Nachbargrundstück keinen Schäden anrichten und muss deshalb für ausreichende Befestigung sorgen.

Evtl. Muss noch die Frage der Absturzsicherung geklärt werden, wie bereits schon jemand angesprochen hat. Meiner Meinung nach ist die zivilrechtlich von demjenigen zu errichten, der das natürliche Geländeniveau verändert hat. Vorsicht aber, baurechtlich kann das Bauamt auch den Handlungsstörer, also den, von dessen Grundstück man fallen kann, in die Pflicht nehmen. Hier ist aber von Zivilrecht (Kosten) und Baurecht (Sicherheit) zu unterscheiden.

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Schau nach dem Gehalt und den Chancen nach dem Studium einen Job zu bekommen. Zwar trifft man, wenn man jung ist noch Entscheidungen, deren Konsequenzen man nicht vorhersehen kann - das ist ja auch gut so - aber das ist etwas mit dem was ich jetzt weiss, mich damals zu einer anderen Studienwahl veranlasst haette.

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Ich kann dich voll verstehen. Mir geht es auch tierisch auf die Nerven, wenn man mit Freunden zusammen sitzt und andauernd ein Smartphone mit irgend welchen Clips usw. unter die Nase gehalten bekommt. Neulich haben sich sogar zwei, die sich am selben Tisch sassen, per Smartphone kommuniziert. Ich finde, dass die Entwicklung der Technik durchaus viele Vorteile mit sich bringt, aber auch eine enorme Portion an Stress. Man ist immer erreichbar - und auch von der Aussenwelt wird von einem erwartet, dass man immer erreichbar ist. Ich kenne leute, die sind sowas von durch den Wind, wenn sie von einer Person nicht innerhalb von zwei Sekunkden eine Antwort bekommen. Besonders komisch finde ich auch diese Handschuhe, die extra fur die Benutzung von Smartphones gemacht wurden. Aber offensichtlich scheint sich die ganze Welt darauf einzustellen.

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Nein. Der Pass genuegt nicht aus. Du oder Dein Vater muessen unter dem NATO-Truppenstatut stehen, d. h. er oder Du muessten dort noch als aktiver Soldat oder als Zivilist beschaeftigt sein. Es sei denn, Dein Vater ist nach 20 Jahren (oder gleichwertig) in den Ruhestand versetzt worden, dann darf er einige Einrichtungen der Armee noch nutzen, muss aber die Steuern beim Zoll nachzahlen. Falls Du erwachsen und nicht mehr in Ausbildung bist, zaehlst Du auch nicht mehr als Familienangehoeriger und hast somit auch keinen Zugang zur Kaserne, selbst wenn Dein Vater noch einen hat.

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Mietkaution wurde einbehalten wegen "extremen Rauchen" nach 9 Monaten Mietzeit

Hallo, ich habe von August 2011 bis 31. Mai 2012 in einer Mietwohnung gewohnt. Die Vermieterin sagte beim Auszug ich bekomme die Kaution in ca 3-4 Wochen nach dem Auszug zurückerstattet da sie noch sehen müssen ob evtl. Mängel auftreten. Ich habe sie im Januar 2013 angeschrieben da ich noch immer keine Kaution zurückerhalten habe. Sie hat mir jetzt ein Schreiben geschickt, indem sie mir mitgeteilt hat dass ich die Kaution nicht bekommen werde da ich die Wohnung extrem vollgeraucht habe und sie die ganze Wohnung neu Tapezieren will, da sie diese nur schwer vermieten konnte und es immer noch nach Rauch riecht. Ich bin beruflich sehr eingespannt und habe von September bis Mitte November im Hotel gewohnt da der Arbeitsplatz zu weit von der Wohnung entfernt war. Ansonsten gehe ich um 7:00 Uhr aus dem Haus und komme frühestens gegen 20:00 bis 20:30 wieder nach Hause. Rauche dann noch max 2-3 Zigaretten und gehe ins Bett. Die Fenster standen im Sommer auch immer offen. Als ich ausgezogen bin haben ihr Sohn und dessen Frau die Wohnung abgenommen, er meinte dass alles ok sei und die Wohnung ohnehin neu renoviert wird, da diese schon vor meinem Einzug ein Jahr leer stand und sich nur schwer vermieten lässt.

Bei der Abnahme der Wohnung hat der Vermieter auch selbst in der Wohnung geraucht. Meine Frage nun, das kann doch nicht sein dass ich nun 1300 Euro Kaution nicht erstattet bekomme, für das dass ich gerade mal ein paar Monate die Wohnung gemietet hatte und in der Zeit auch sogut wie nie anwesend war außer um zu schlafen?

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Rein rechtlich sollte das nicht halbar sein, da laut Paragraph 538 BGB der Vermieter die Abnutzung durch vertragsgemaessen Gebrauch zu tragen hat. Der Mieterverein beraet diesbezueglich auch sehr kompetent und steht dir fachlich und rechtlich zur Seite. Ich an deiner Stelle wuerde 1. zum Mieterverein gehen und 2. dem Vermieter eine Frist zur Rueckzahlung setzen und gleichzeitig mit einer Klage droehen. Das ganze per Einschreiben Rueckschein absenden.

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Rede mit deinem Lehrer. Wenn Du einen richtig wichtigen Grund vorbringen kannst, wird er dich entlassen. Wenn nicht, schadet Dir die Stunde Deutsch wirklich nicht!!!

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Ja, natürlich kann das sein. Warum soll dann etwas wiederholt werden? Klar ist es dem ersten Kurs ein wenig unfair gegenüber, wenn er immer der erste Kurs wäre, aber aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen. Ich gehe davon aus, dass ihr auf die Klassenarbeit vorbereitet worden seid und nur das zählt. Mal abgesehen davon spielt das bei Diktaten ohnehin keine grosse Rolle, ob Schüler den Text vorher kennen oder nicht, da dabei eher weniger die Rechtschreibung, als vielmehr das Hörverstehen und die Konzentration geprüft werden.

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Weil manche Leute im wirklichen Leben Versager sind. Leider nutzen diese dann die Anonymitat dieses Forums um ihren Frust an anderen auszulassen.

Das ist meine Theorie...

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