Unterschied Mitwirkung und Mitbestimmung?

3 Antworten

Eine Maßnahme des Arbeitgebers, die der Mitbestimung unterliegt, kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats getroffen werden.

(Die kann aber durch ein Urteil des Arbeitsgerichts oder der Einigungsstelle ersetzt werden.)

Mitwirkung bedeutet Beratung und Mitsprache, ohne dass der Betriebsrat einer Entscheidung des Arbeitgebers zustimmen muss.

Quelle: Fitting - Handkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz.

Der BR ist längst nicht in der Lage, bei allen Themen auch eine Stimme abzugeben, also ein Ergebnis mitzubestimmen.

Er kann aber in vielen Belangen gehört werden, Meinungen abgeben und damit helfen, dass Projekte vorankommen.

Wenn ich wem helfe Kisten zu tragen wirke ich mit, aber entscheide nicht dass die Kisten woanders hin sollen.