Unternehmensformen, OHG?

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Zuerst mal kommt es drauf an, ob ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig wäre. Und nicht , ob ein solcher eingerichtet ist. Wer stellt solche Aufgaben ?

Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsnacht (Außenverhältnis) sieht das Gesetz nicht vor, Paragraph 126 HGB, also ein nicht eintragungsfaehiger Sachverhalt. Wird er trotzdem eingetragen, so ist er nicht wirksam.

Im Innenverhaeltnis ( Geschäftsführung, Gesellschaftsvertrag) ist offensichtlich eine Beschränkung vereinbart worden ( 10.000 Euro ?). Sonja hätte demnach im Innenverhaeltnis Schadensersatzansprüche gegenueber Raimund, weil er seine Vertretungsnacht überschritten hat, wenn sich aus dem Kauf ein Schaden für die Gesellschaft ergeben wuerde.