Unterlassungsklage möglich?

3 Antworten

Was macht deine Ex Partnerin denn so schlimmes ?

Sie terrorisiert dich nicht mit Anrufen, sie sitzt nicht mit einem Zelt vor deinem Haus, sie sitzt nicht 24/7 im Auto vor deinem Haus, sie sitzt nicht bei dir auf der Arbeit .... sie macht gar nichts, außer, dass du sie öfters siehst.

Ich denke, du kochst das ganze viel zu hoch. Du wohnst anscheinend nicht in einer Millionenstadt. In einer Kleinstadt kann man sich schon mal über die Füße laufen.

Komm mal wieder runter...eine Unterlassungsklage hat Null Aussichten auf Erfolg

Jeder Mensch hat das Recht, in jeder öffentlich zugänglichen Straße so oft aufzutauchen, wie er oder sie möchte.

So lange kein Fall von Stalking, also hartnäckige Nachstellung eines Ex-Partners, vorliegt, lässt sich rechtlich nichts machen. Stalking wäre gegeben, wenn dauernde unerwünschte Kontaktversuche gemacht würden, oder etwa der Ex-Partner stundenlang vor der Wohnung herumstehen oder gar ständig durchs Fenster hineinschauen würde.

Der EX hat auch Rechte, die besagen, dass er wohnen darf, wo er will. Du mußt mit seiner Anwesenheit dort klar kommen. Kein Gericht kann ihm dieses normale Gebaren verbieten.