Unsachgemäße arbeiten in der Ausbildung?
Kann mich mein Ausbilder dazu zwingen den "neuen"(ca 5-7 Jahre alt) Firmen kühlschrank zu putzen, dieser ist teils stark verschimmelt. Als schutz habe ich nur gummihandschuhe bekommen.
Ich bin Unter 18 Jahren und in der Ausbildung zum Mechatroniker.
Trifft hier das JArbSchG § 22 Abs.1 Punkt 7 zu?
MFG Mirko
3 Antworten
Nein, es ist nicht deine Aufgabe ein Kühlschrank zu putzen! Du lernst Mechatroniker und solltest Tätigkeit aus dem Bereich nachgehen bzw. dir beigebracht werden sollten.
Kann ich mich da auch konkret gegen wären durch eben das JArbSchG § 22 Abs.1 Punkt 7. Oder etwas anderes?
Bei uns macht das jeder mal, egal ob Azubi, Sachbearbeiter oder sonstwas.
Gummihandschuhe reichen aus. Dazu brauchst du keine Schutzkleidung.
Naja als Azubi macht jeder mal die Drecksarbeit "Lehrjahre sind keine Herrenjahre". Aber zumindest sollte man bei sowas Mundschutz tragen, da die Schimmelpilze leicht in die Lunge gelangen und es nicht sonderlich gut ist 😁
Du kannst deinen Chef dafür belangen, wenn du nicht den nötigen Schutz für die jeweilige Arbeit bekommst und du dadurch nachweislich Krank geworden bist.
Die Aussage Lehrjahre sind keine Herrenjahre ist das dümmste was man in solchen Berufen hört. Das sind aussagen, die irgendwelche idiotischen Altgesellen machen, die zu Faul sind ihre Scheißaufgaben zu machen
Das ist mir bekannt nur muss ich öfter solche arbeiten machen und wenn ich nach mehr arbeitschutz frage bekmme ich nur zuhören "halt die gusche wir haben das früher auch ohne gemacht.".