Uni Wartesemester Grenzrang?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Vergabe von Studienplätzen. Und zwar habe ich heute einen Bescheid bekommen, in dem steht:
Ihre Durchschnittsnote: 1,6 (meine) Ihr Rang: 25
Durchschnittsnote des letzten ausgewählten Bewerbers: 1,5 Grenzrang: 16
-> Das heißt doch jetzt, dass die ersten 16 Leute angenommen wurden, oder?
Aber darunter steht noch:
Ihre erreichten Wartezeiten: 0 Ihr Rang: 1372 Wartezeit des letzten ausgewählten Bewerbers: 2 Grenzrang: 604
Es geht um den Studiengang Pharmazie. Bei den Wartesemestern ist der Grenzrang 604. Das kann doch aber nicht bedeuten, dass die ersten 604 angenommen wurden? So viele Plätze gibt es doch gar nicht. Was heißt der Grenzrang denn nun? :o
MfG, LG und Danke im Voraus!
1 Antwort
Der Grenzrang ist die Anzahl der "virtuellen" Studienplätze. Aus Erfahrung und Statistiken vergeben die Universitäten mehr Zusagen, als sie eigentlich Plätze haben, da es viele Bewerber gibt, welche ihren Studienplatz nicht annehmen.
Die Differenz aus Studienplätzen und Grenzrang kann manchmal sehr groß sein, aber das ist alles berechnet auf Daten vergangener Semester. Im Optimalfall sagen exakt soviel Studenten ab, wie der Grenzrang über der Anzahl reeler Studienplätze am jeweiligen Ort liegt.
Ergebnis: Alle Echten Plätze sind mit echten Studenten besetzt und es bedarf keinem Nachrückrückverfahren und Studienplatzeinklagen ist zweckslos.
Ein richtiges Ja oder Nein kann ich da leider nicht geben.
Die einen sprechen von 2% der Bewerber die anderen von 5 vom 100, Ohne das AdH in Verbindung zu bringen.
Damit habe ich mich nicht so befasst. Würde mich jetzt nicht drauf beharren. Ist auch schwer was darüber zu finden, am besten ist wohl dort nachfragen.
Danke, hat mir sehr geholfen! :)
Und eine Frage noch... Gilt für das AdH auch immer noch die Minderjährigenquote? Oder gilt dies nur, wenn man über die Abiturbestenquote rein will?