Unfall in der Ausbildungsstätte, was nun?

3 Antworten

Die Schule muss den Arbeitsunfall an die zuständige BG melden. Die Meldung an deinen Arbeitgeber musst du vorab selbst machen. Kannst du denn auch mit dieser Hand arbeiten? Das ist ja etwas anderes als in der Schule.

Mit dem Bericht des D-Arztes kannst du zu deinem Hausarzt. Der beurteilt dann deine Arbeitsfähigkeit.

Du solltest das Deinem Ausbilder auf jeden Fall erzählen. Du warst heute noch in der Schule, somit ist eine AU nicht zwingend erforderlich. Solltest Du jedoch für die nächsten Tagen noch eine benötigen, dann wende Dich an diesen Arzt, bei dem Du nach dem Unfall warst.

Der Unfall war im Betrieb. Die werden also mitbekommen haben, dass was passiert ist.

Aber du solltest dich trotzdem im Betrieb auch noch melden und sagen, wie lange dich der Arzt krankgeschrieben hat (für die Arbeit).
Wenn dich der Arzt für die Schule als gesund genug befunden hat, dann musst du natürlich am Unterricht teilnehmen.