Unfall in der Ausbildungsstätte, was nun?
Und zwar hatte ich heute als Azubi in der Schule (überbetriebliche Ausbildungsstätte) einen Unfall im Labor, wobei durch das Zubruchgehen von einem Laborgerät das Glas tief in meinen Zeigefinger geschnitten hat. Ich wurde zu einem Durchgangsarzt gebracht, der meinen Finger genäht hat. Morgen würde ich wieder zur Schule gehen, da es nur die linke Hand war. Ehrlich gesagt bin ich jetzt sehr verwirrt, da ich nicht weiß wie ich jetzt genau vorgehen soll. Der Schule ist der Unfall gemeldet, aber muss ich jetzt dem Betrieb das melden oder übernimmt das die Schule? Ich habe vom Durchgangsarzt einen Durchgangsarztbericht erhalten und ein Rezept, dass ich in der Apotheke abgegeben habe um Antibiotika zu bekommen. Aber was ist mit einer AU-Bescheinigung? Bekomme ich die nicht für den einen Tag oder wo, wann soll ich mir die holen falls ich sie mir holen soll? Wäre sehr nett, wenn mir das jemand erklären kann! Das war mein erster Unfall. Danke.
3 Antworten
Die Schule muss den Arbeitsunfall an die zuständige BG melden. Die Meldung an deinen Arbeitgeber musst du vorab selbst machen. Kannst du denn auch mit dieser Hand arbeiten? Das ist ja etwas anderes als in der Schule.
Mit dem Bericht des D-Arztes kannst du zu deinem Hausarzt. Der beurteilt dann deine Arbeitsfähigkeit.
Du solltest das Deinem Ausbilder auf jeden Fall erzählen. Du warst heute noch in der Schule, somit ist eine AU nicht zwingend erforderlich. Solltest Du jedoch für die nächsten Tagen noch eine benötigen, dann wende Dich an diesen Arzt, bei dem Du nach dem Unfall warst.
Der Unfall war im Betrieb. Die werden also mitbekommen haben, dass was passiert ist.
Aber du solltest dich trotzdem im Betrieb auch noch melden und sagen, wie lange dich der Arzt krankgeschrieben hat (für die Arbeit).
Wenn dich der Arzt für die Schule als gesund genug befunden hat, dann musst du natürlich am Unterricht teilnehmen.