Unfall durch Fahrer ohne Fahrerlaubnis und unversichert?

7 Antworten

Dafür springt in Deutschland die Verkehrsopferhilfe e.V. ein, die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft dafür gegründet wurde http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/

Diese verauslagt den Schaden der unschuldig Beteiligten, wird sich aber das Geld vom Verursacher wiederholen. Dafür hat sie 30 Jahre Zeit, denn Schäden aus unerlaubten Handlungen bekommt man auch mit einer Privatinsolvenz nicht vom Hals.

Woher ich das weiß:Recherche
Grinzz  20.10.2019, 18:13
Dafür hat sie 30 Jahre Zeit, denn Schäden aus unerlaubten Handlungen bekommt man auch mit einer Privatinsolvenz nicht vom Hals.

Meines Wissens müssen das aber vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen sein. Hier steht wohl außer Frage, dass er vorsätzlich ohne FE und ohne Versicherungsschutz gefahren ist. Aber hat er tatsächlich vorsätzlich den Unfall gebaut? Eher nicht - man wird wohl davon ausgehen müssen, dass er insoweit bewusst fahrlässig gehandelt hat (wenn überhaupt). Er wird wohl davon ausgegangen sein, dass alles gut gehen wird. Andernfalls würde man ja auch zusätzlich von einer Sachbeschädigung ausgehen müssen, was jedoch bei Verkehrsunfällen regelmäßig nicht der Fall ist (fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, löst aber gleichwohl einen Schadenersatzansprich aus!)

Der Schadenersatzanspruch resultiert aber nicht aus dem Fahren ohne FE. Auch nicht aus dem Fahren ohne Versicherung. Das sind zwar Straftaten; diese lösen aber keinen Anspruch des Geschädigten aus. Der Anspruch entsteht einzig und allein aus dem Unfall, und dieser war sehr wahrscheinlich nicht vorsätzlich.

Ob dieser Anspruch also tatsächlich iSd § 302 InsO nicht von der RSB umfasst ist, darf zumindest angezweifelt werden. Jedenfalls finde ich dies nicht so eindeutig, dass es keinerlei Erwähnung bedürfte.

Vielleicht kennst du dich damit ja so gut aus, dass du mir erklären kannst, warum ich möglicherweise falsch liege 😉 Ich lerne immer gerne etwas dazu, besonders im Insolvenzrecht.

1

Für diesen Fall gibt es die Verkehrsopferhilfe e.V.; das ist eine Organisation, die aus dem Zusammenschluss der deutschen Autoversicherer entstanden ist;

sie reguliert die entstandenen Schäden nicht selbst, sondern weist nach einem bestimmten Verteilerschlüssel einer ihrer Mitgliederversicherungen die Regulierung zu und diese übernimmt sie so, als wäre sie die zuständigen Haftpflichtversicherung;

die Entschädigung erfolgt aus einen Entschädigungsfond, den die Versicherer gebildet haben;

die Verkehrsopferhilfe tritt zB auch dann an, wenn es sich um einen Schaden handelt, der von einer ausländischen Versicherung zu erfüllen wäre;

ansonsten wären der Schadensregulierung zu hohe Hürden gesetzt, denn dem Geschädigten kann es nicht zugemutet werden, sich mit einer ausländischen Versicherung auseinandersetzen zu müssen, das käme meist einem unmöglichen Vorhaben gleich;

ist der Schaden dann reguliert, setzt sich die deutsche Versicherung mit der ausländischen zur Regulierung in Verbindung;