Unfaire Rückstufung der DEVK, was kann ich tun?

6 Antworten

2300 € sind natürlich zu viel, um das selbst zu regulieren, um den SF Rabatt zu halten. Bei manchen Assekuranzen gibt es auch sog. Rabatt-Retter. Das ist wohl hier nicht der Fall.

siola55  27.04.2024, 09:00

Du meinst wohl den Rabattschutz? Dieser kostet extra und gilt in der Regel nicht bei einem evtl. Versichererwechsel...

Den ehem. Rabatt-Retter bieten nur noch ein paar wenige Versicherer in den Bedingungen an und auch nur, solange der Versicherer nicht gewechselt wird.

Der extra kostenpflichtige Rabatt-Schutz macht also nur Sinn, wenn du nicht mehr vorhast, den Versicherer zu wechseln...

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Das ist weder unfair, noch drastisch oder sonst was. Das ist vollkommen normal. Warum ein Sachbearbeiter für irgendeinen dahergelaufenen Nobody sich nicht an die Regeln halten sollte, macht auch keinen Sinn.

Das einzige was merkwürdig ist, ist der Zeitraum. Wenn du nicht gerade unterjährige Hauptfälligkeit rund um den 01.05. hast, kann ja die Stufung überhaupt noch nicht passiert sein.

Ich habe vor 2 Wochen beim Ausparken ein anderes Auto gestreift...

Nun wurde ich auf SF1 zurück gestuft...

Also da kann was nicht stimmen: schlechtergestuft wirst du doch erst zum nächsten 1.1. im Folgejahr, also zum 1.1.2025 !?

Die Rückstufung bei 1 Schaden kannst du aus deiner Tabelle im Schadenfreiheitsrabatt-System doch selbst ablesen. Mit dem Kfz-Versich.vertrag hast du ja für die Gültigkeit dieser AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) mit unterschrieben:

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Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
 - (Versicherung, Lackschaden, Schadensfreiheitsklasse)

Wenn überhaupt, wirst du ja erst bei der Hauptfälligkeit zurück gestuft, Und von SF 7 auf SF 1 hört sich so an, dass das NICHT der erste Fall im Versicherungsjahr ist.

Mit unfair hat das nichts zu tun. In deiner Police ist genau beschrieben, wie die Rückstufung vor sich geht. Auch der Sachbearbeiter kann das nicht willkürlich machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

In den Vertragsunterlagen steht genau drin, wie die Rückstufung im Schadensfall geregelt ist. Hast du da mal nachgesehen?

Und nein, der Sachbearbeiter kann sich nicht so einfach über die Vertragsbedingungen hinweg setzen.