Unangekündigte Tests?

2 Antworten

Hallo,

Grundsätzlich müssen schriftliche Leistungsnachweise immer mindestens eine Woche vorher angekünigt werden. Dieser Test darf also nicht in die schriftliche Leistungsnote einbezogen werden.

Die Lehrer haben grundsätzlich das Recht eine Lernzielkontrolle unangekündigt durchzuführen, um sich einen Überblick über den Lernstand zu verschaffen.

Aber: auch Lehrer müssen klare Aussagen über ihre Zielsetzungen an die Schüler vermitteln. Das ist hier vielleicht zu kurz gekommen.

Wenn aber die Lehrerin z.B. gesagt hat "jeder beschäftigt sich bitte nur mit seinem eigenen Arbeitsblatt", dann habt ihr mit eurem Teamwork streng genommen gegen eine ausdrückliche Anweisung verstoßen.

Entscheidend ist aber, wie die Lehrerin die im Team erarbeiteten Passagen bewertet. Womöglich fragt sie in der kommenden Stunde diese Aufgaben nochmal ab, um zu sehen, wer sich vom Team hat durchschleppenlassen (also ohne dabei etwas zu lernen) und macht ihre Noten erst dann.

Ich würde heute die in diesem Fach aufgegebenen Hausaufgaben besonders ernst nehmen!

Viel Erfolg!

Sachlich bestimmt aber nicht unfreundlich bleiben.

Eigentlich ist es so, dass Lehrer beweisen müssen, dass man gespickt/abgeschrieben hat. Also z.B. live erwischen oder das mehrere 1 zu 1 das selbe stehen haben, oder genau die selben Fehler haben.

Würde ich ihr aber nicht sagen. Ich würde einfach nochmal freundlich fragen, ob ihr den nicht nachschreiben könnt und dass es wirklich keiner mitkommen hat, das es keine Gruppenarbeit ist.

Aber draus gelernt habt ihr was! Geschwatzt + zusammengearbeitet wird nur auf Kommando des Lehrers!