Umzug Strom Grundversorger?

1 Antwort

Bei der Übergabe der Wohnung durch den Vermieter an den Mieter wird üblicherweise der Zählerstand abgelesen.

Mit diesem Zählerstand und der Zählernummer meldet man sich dann beim Energieversorger seiner Wahl an.

Das gleiche gilt bei Auszug aus der Wohnung; mit Zählerstand und Zählernummer meldet man sich dann wieder ab.

Auch wenn Du selten in der Wohnung warst, so hast Du trotzdem Strom verbraucht. Da wird auch nicht nur der verbrauchte Strom berechnet; da fallen auch Grundgebühren an.

Es wird sich niemand bei Dir melden, sondern Du musst auf jeden Fall selbst tätig werden.