Umschulung Stewardess?

1 Antwort

Persönlich nicht, da ich immer auf der "dunklen Seite der Macht", also beim Bodenpersonal der Technik und des Flugbetriebs tätig war. 

Einige Infos kann ich aber trotzdem geben, vielleicht sind die ja hilfreich: 

- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, fliegen darfst Du bis 65. Das fällt dann schon unter "Betreutes Fliegen" ;-) 

- Du darfst gem. EU-OPS 1 max. 900 Stunden im Jahr fliegen. Die verteilen sich je nach Airline und Musterberechtigung natürlich monatlich ungleichmäßig. 

- Erlaubt sind max. drei Musterberechtigungen. Welche Muster Du fliegst, hängt von der Airline ab. Das kann nur Kurzstrecke oder Kurz- und Langstrecke sein.

- Max. erlaubt sind 13 Stunden Dienstzeit oder sechs Legs. Danach muss eine Ruhepause eingelegt werden, die mindestens so lange dauert wie der längste Flug. Die OPS regelt über mehrere Seiten die Dienst- und Ruhezeiten. 

- FB-Ausbildung ist keine Lehrausbildung gem. den IHK-Richtlinien, sondern ein Training on the Job! Einzige, mir bisher bekannte Ausnahme bildet die Schweiz; dort ist FB auch mit qualifiziertem Abschluss möglich. 

- Du kannst Dich in allen EASA-Staaten bewerben, da das Training standardisiert ist. Vielerorts sind Voll- und Teilzeitverträge möglich. 

- Vom Gesetzgeber ist keine bestimmte Schulbildung oder Berufsausbildung gefordert (analog zum Cockpitpersonal), allerdings können die Airlines eigene Anforderungen stellen. Oft verlangen sie einen Berufsabschluss in einem serviceorientierten Beruf. 

- Sehr gute Englischkenntnisse sind Pflicht. Jede weitere Fremdsprache hilft. So gibt es bei SWISS Zulagen für Fremdsprachen, die über die drei in der Schweiz gesprochenen hinausgehen. 

- Zu Strecken und Dienstplänen schaust Du mal auf den entsprechenden Infoseiten über FB der Airlines nach. 

- Eine flugmedizinische bzw. arbeitsmedizinische Untersuchung ist Pflicht. 

- Die Ausbildungsdauer ist unterschiedlich. Der Gesetzgeber - die EU - hat die Mindestanforderungen festgelegt. Darüber hinaus hängt es von der Airline ab, was sie bietet. Bei einem Inselhopper musst Du nichts über Weine und First-Class-Essen wissen, bei einem Langstreckenflug schon. 

Hier ein paar Infos aus der EU-OPS: 

"VERORDNUNG (EG) Nr. 859/2008 DER KOMMISSION vom 20. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen" 

ABSCHNITT C - ANFORDERUNGEN FÜR DIE FLUGMEDIZINISCHE TAUGLICHKEIT DER KABINENBESATZUNG

ABSCHNITT Q --- BESCHRÄNKUNG DER FLUG- UND DIENSTZEITEN UND RUHEVORSCHRIFTEN 

ABSCHNITT O --- KABINENBESATZUNG OPS 1.995 - MINDESTANFORDERUNGEN 

"Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass ein Flugbegleiter

a) mindestens 18 Jahre alt ist,

b) entsprechend den Anforderungen der Luftfahrtbehörde in regelmäßigen Abständen einer ärztlichen Untersuchung oder Beurteilung unterzogen wurde, bei der die Tauglichkeit für die ihm übertragenen Aufgaben überprüft wurde,

c) eine Grundschulung gemäß OPS 1.1005 erfolgreich abgeschlossen hat und über eine Bescheinigung über die Sicherheitsschulung verfügt,

d) eine entsprechende Umschulung und/oder Unterschiedsschulung abgeschlossen hat, die mindestens die in OPS 1.1010 aufgeführten Themen umfasst,

e) an wiederkehrenden Schulungen gemäß OPS 1.1015 teilnimmt,

f) zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß den im Betriebshandbuch festgelegten Verfahren befähigt ist."  

Zu den Mindeststandards gehören medizinische Grundkenntnisse, Gesetzgebung, Flugmedizin, Grundlagen des Fliegens, Umgang mit renitenten Passagieren, Notverfahren, Bombensuche, gefährlich Gegenstände, kosmische Strahlung, Überleben auf See, in Eis und Wüste, im Dschungel, real fire training, smoke, evacuation. 

Dann musterbezogen: Handling der Türen und Rutschen, Stauorte von Erste-Hilfe-Kit, Doctor's Kit, Crashäxten, Taschenlampen, tragbaren O2-Flaschen und -Masken. 

Und dann noch der Service: Essen und Trinken, Einreisebestimmungen, Hilfe für behinderte Paxe und unbegleitete Kinder etc. 

Es gibt also viel zu tun!