Umschulung in Teilzeit, ALG1 nur die Hälfte?
Hallo ihr lieben ☺️
ich habe bezüglich des ALG1 eine Frage, und zwar wie oben schon steht würde ich gerne wissen, wie das mit einer Umschulung aussieht wenn man diese in Teilzeit macht. Wird mir dann das ALG1 gekürzt oder bekommt man da den vollen Satz?
Vielleicht hat ja jemand von euch schon eine Umschulung in Teilzeit gemacht und kann mir das genau erklären wie das ganze läuft.
Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen 😊
Warum nur Teilzeit ?
Weil ich Kinder zuhause habe und mir das auch Angeboten wurde. Deshalb auch die Frage.
Hast du vorher auch Teilzeit gearbeitet ?
Kann man so sagen, ich Arbeite als Zusteller für die Post und Arbeite nie 8 Std am Tag und wenn dann ist es echt mal eine Ausnahme.
3 Antworten
Von wem wurde dir das angeboten ?
Um mit Kindern überhaupt einen Anspruch auf ALG - 1 haben zu können, natürlich vorausgesetzt man hat die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 erfüllt, muss die Betreuung der Kinder gesichert und nachweisbar sein.
Man muss der Vermittlung an min. 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen und darf laut Vertrag auch nur unter 15 Stunden in der Woche arbeiten und dabei ohne Anrechnung auf seine Leistungen nur bereinigte 165 € Netto vom Erwerbseinkommen behalten.
Wenn man vorher vollzeitbeschäftigt war, der ALG - 1 Anspruch also daraus berechnet würde und man dann der Vermittlung in Arbeit nur noch 50 % zur Verfügungen stehen will oder kann, dann würde sich der erworbene ALG - 1 Anspruch auch halbieren.
Die würde dann prozentual gekürzt, wie ich schon erklärt habe.
Warum fragt man soetws nicht gleich beim SB - und lässt es sich erklären ?
Weil Sie dafür nicht zuständig ist, dafür gibt es ja wieder andere Abteilungen. Sie hat es mir ja nur so auf dem weg gegeben aber wie die das Rechnen kann ja nur die andere Sachabteilung mir sagen, wenn dann alles vorliegt. Ich wollte ja nur so ca. wissen, was ich bekommen würde. Online gibt es ja die Rechner was einem Zustände aber da das gekürzt wird, gehe ich dann eher davon aus das es nur noch die Hälfte sein wird oder so.
Da gibt es doch nichts großartiges zu rechnen oder zu erkläre, habe ich dir doch auch in wenigen Worten erklärt.
Wenn dein Anspruch aus einer Vollzeitbeschäftigung berechnet würde und Du dem Arbeitsmarkt z.B nur nur zu 2/3 zur Verfügung stehen kannst oder willst, würde dein Anspruch um 1/3 gekürzt, bei 50 % Verfügbarkeit dann um 50 % gekürzt.
Ich glaube nicht, daß bei einer Umschulung in Teilzeit die finanzielle Unterstützung gekürzt wird.
Wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast, dann wird es gekürzt.
Ja das habe ich mir fast gedacht aber in wie fern gekürzt? Die Hälfte von dem, was ich sonst normal bekommen würde oder wie Rechnet sich das?
Mir wurde das vom Arbeitsamt vorgeschlagen, das ich Vollzeit oder Teilzeit eine Umschulung machen kann. Sie sagte mir ja auch, das sich dann die Geldleistung bei einer Teilzeit Umschulung kürzen würde, was ich halt nur wissen will ist, um wieviel wird mir das gekürzt. Weil sowas sollte man ja dann schon vor Augen haben, damit es am ende auch Finanziell klappt.