Ummeldung?
Ich bin umgezogen am 01.04.2025 und man hat ja in der regel 14 tage zeit für die ummeldung. Ich habe aber das Problem, dass ich den Termin erst zu spät bekomme. Kann die ummeldung am 5.5 erst machen. Denkt ihr ich kriege trotzdem eine strafe? Gibt leider keinen anderen termin. Und meine anschrift wusste ich erst, als ich in meine neue wohnung eingezogen bin, weil mein bekannter mir sehr spontan die Wohnung gefunden hat.
4 Antworten
Da passiert nichts.
Mit der Terminanfrage bist Du Deiner Pflicht nachgekommen, dass der eigentliche Termin später ist, ist nicht Dein Verschulden.
Naja, wenn du beweisen kannst das du eher keinen Termin bekammst zur Ummeldung,dann dürfte das schon okay sein.
Was andere "denken", spielt nicht ansatzweise eine Rolle.
Wenn Du nachweisen kannst, den Termin fristgerecht vereinbart zu haben, sehe ich kein Problem.
Ggf. ohne Termin hingehen :)
Wenn Du keinen zeitnahen Termin bekommst ist das doch nicht dein Verschulden.