Umbau Reiheneckhaus?
Hallo,
in Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befindet sich 3 Häuser:
2 Reiheneckhaus + 1 Reihenmittethaus
Diese Frage bezieht sich auf 1 Reiheneckhaus davon, das UG, EG und OG hat.
Anbei sind Grundrisse.
Der Käufer(35J) ist momentan allein und deswegen braucht er nicht so viele Wohnfläche aber später (angenommen nach 10 Jahren) wenn die Lebenssituation geändert wird z.b. wegen Frau, Kinder, etc., dann braucht er doch so viele Wohnfläche. Deswegen will er momentan es teileweise vermieten und später nach Eigenbedarf die Mieter ausziehen lassen.
Da das Reiheneckhaus in WEG befindet, wollte er wissen, ob er das Reiheneckhaus nach dem Kauf sofort umbauen kann? z.b. OG Kind 1 Zimmer (10 m2) als zweite Küche umbauen und OG vermieten. Was gilt i.d.r.(Gesetz)? Braucht er dafür Zustimmung von WEG oder kann er es allein entscheiden?
Der Makler hat noch nicht Info über Teilungserklärung gegeben und selbst hat keine Ahnung von Immobilien.
2 Antworten
Sofern in der WEG Satzung nicht deklariert ist, dass das Reiheneckhaus als 1 Familien Einheit vorgesehen ist kannst du den Innen Grundriss ändern wie du lustig bist.
Ist ja dein Eigentum.
Allerdings müssen die beiden Einheiten für sich geschlossen sein und da KÖNNTE es vom Bauamt ein Problem geben.
Im Erdgeschoss Grundriss ist das kleine Badezimmer oben Rechts und du kannst es nicht mit dem Wohn/Ess Bereich verbinden weil auf der Seite keine Tür gesetzt werden kann.
Der Grund: Der Installationsschacht der durchgängig vom UG, EG bis OG läuft. Den kannst du Natürlich versetzen lassen, kostet aber ne menge Geld sofern das Haus schon gebaut ist.
Den Flur musst du für dein Vorhaben aber separieren da eine "Verkehrsfläche" notwendig ist denn der Mieter der oberen Etage muss ja auch zu seiner Wohnung kommen.
Die Wohnung im Erdgeschoss hätte also kein Badezimmer weil das vorhandene halt nicht mehr zur Wohneinheit gehören würde.
Außerdem musst du noch für die weitere Wohneinheit einen Stellplatz (Parkplatz) nachweisen.
siehe Colito.
Mit fällt noch als Idee ein, für das 1. OG eine Außentreppe anzubringen und entweder das Bad verkleinern oder Kind 1 für den Eingang - ggfs. auf einen Flur verzichten.
Die Küche wäre dann als Zeile in Schlafen (neu: Kochen/Essen) ab der Badwand oder im Schrankbereich wegen der haustechn. Anbindung. Eine Durchbruch zu Kind 2 als Wohnen (Wand ist verm. statisch nicht tragend) und Kind 1 als Schlafen.
Beachte dabei aber auch das Thema Brandschutz und 2. Rettungsweg.