Wem droht die Strafe?

2 Antworten

Da der Nachbar den Rauchabzug geöffent hat und damit den Schaden initial verursacht hat wäre er Schadensersatzpflichtig. Aber das ist Sache des Vermieters, und er muss es im Zweifel beweisen können.

Erst mal muss der Vermieter sich um Schadensbeseitigung kümmern im Haus. In Wohnungen kommt ggf. die Hausratversicherung dazu.

Strafe gar keinem, da das nichts mit Strafrecht zu tun hat, sondern Zivilrecht.

Als erstes hat der Vermieter nun die Arbeit.
Er muss es machen lassen und den Verursache alles in Rechnung stellen.