Wem droht die Strafe?
Unsere Nachbarn benutzen den Rauchabzug als Fenster, damit das Treppenhaus kühlt. Jedoch geht dieser nicht mehr zu, weil es gesperrt ist. Sprich: Nur der Hausmeister kann den Rauchabzug schließen. Jetzt fließ jedoch, durch den jetzigen Sturm durchgehend Regenwasser ins Gebäude und die Wände, der Keller und die Wohnungen werden zum Teil beschädigt. Wer muss dafür Zahlen und welche Strafen können der Person drohen?
2 Antworten
Da der Nachbar den Rauchabzug geöffent hat und damit den Schaden initial verursacht hat wäre er Schadensersatzpflichtig. Aber das ist Sache des Vermieters, und er muss es im Zweifel beweisen können.
Erst mal muss der Vermieter sich um Schadensbeseitigung kümmern im Haus. In Wohnungen kommt ggf. die Hausratversicherung dazu.
Strafe gar keinem, da das nichts mit Strafrecht zu tun hat, sondern Zivilrecht.
Als erstes hat der Vermieter nun die Arbeit.
Er muss es machen lassen und den Verursache alles in Rechnung stellen.