Trotz Zusage auch noch im Nachrückverfahren anderer Studiengänge?
Ich habe vor für das kommende WS Wirtschaftswissenschaften an der TU Dortmund zu studieren und habe auch schon bereits die Zusage angenommen. Normalerweise wollte ich erst nach Wuppertal gehen (bzgl. des Wohnortes), oder Volkswirtschaftslehre in Köln studieren, da ich mich in diesem Bereich weiterbilden möchte. Nach längerer Überlegung habe ich mich vorerst für Dortmund entschieden, da ich in Köln und Wuppertal leider keine Zusagen erhalten hatte und noch auf das Nachrückverfahren hoffen wollte, mir aber nach und nach Dortmund am meisten zugesagt hatte. Ich war allerdings heute Morgen nochmal bei einer Studienberatung und sie haben mir auch empfohlen nach Dortmund zu gehen, zudem versicherten sie mir aber auch das ich notfalls die Zusage rückgängig machen könnte, wenn ich doch noch woanders einen Platz bekommen sollte. Was ich allerdings nur vergessen habe zu fragen war, bin ich überhaupt noch im Nachrückverfahren dieser Studiengänge? Die sind nämlich mit "ausgeschieden" markiert, was ja wohl eindeutig klingt, oder nimmt man da trotzdem noch Teil und bekommt bescheid gesagt?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
LG
Jason
1 Antwort
Hast du dich über Hochschulstart beworben? Dann scheidet man mit der Annahme eines Studienangebots tatschlich aus den anderen Hochschulstart-Verfahren aus und nimmt auch nicht mehr am Nachrückverfahren Teil.
Lief die Bewerbung nur über die Hochschule, dann bedeutet ein "ausgeschieden" meiner Meinung ebenfalls , dass du nicht mehr am Nachrückverfahren teilnimmt.
Du machst mit Dortmund meines Erachtens also alles richtig.