Trotz Zusage auch noch im Nachrückverfahren anderer Studiengänge?

1 Antwort

Hast du dich über Hochschulstart beworben? Dann scheidet man mit der Annahme eines Studienangebots tatschlich aus den anderen Hochschulstart-Verfahren aus und nimmt auch nicht mehr am Nachrückverfahren Teil.

Lief die Bewerbung nur über die Hochschule, dann bedeutet ein "ausgeschieden" meiner Meinung ebenfalls , dass du nicht mehr am Nachrückverfahren teilnimmt.

Du machst mit Dortmund meines Erachtens also alles richtig.