Trotz Übernahmegespräch aufhören?

3 Antworten

Grundsätzlich musst du schauen wie dein Arbeitsvertrag aufgebaut ist. Gibt es eine Klausel in der geregelt wird das du jeder Zeit in einen anderen Betrieb versetzt werden kannst, dann musst du dahin wo hin dich dein Chef quasi schickt. Gibt es so eine Klausel nicht dann muss er dich in dem Betrieb lassen der im Arbeitsvertrag steht. Mach dir am besten mal einen Termin mit deinem Chef und spreche ihn darauf an das du das eben nicht möchtest. Solltet ihr auf keinen gemeinsamen Nenner kommen kannst du immer noch Kündigen. Wichtig ist aber wenn du den Vertrag bereits unterschrieben hast dann musst du das Vertragsverhältnis auch ordnungsgemäß kündigen. Hast du ihm allerdings nur mündlich eine Zusage gegeben und noch nichts unterschrieben, dann besteht auch kein Vertrag. Natürlich ist das Arbeitsleben nicht immer schön, aber man muss trotzdem nirgends arbeiten wo man sich absolut nicht wohlfühlt.
Alles Gute dir!

Hi, danke für die super spannende Frage, gerne möchte ich diese aus den Perspektiven eines Geschäftsführer, eines Dozenten bei der Industrie- und Handelskammer und eines Gutachters an mehreren internationalen Universitäten beantworten.

Es ist tatsächlich so, dass der Geschäftsführer ein Weisungsrecht nach § 106 GewO hat: "Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."

Wenn du nun mit der Auswahl der Filiale unzufrieden bist und du damit ein ernsthaftes Problem hast, dann solltest du nicht daran krankhaft festklammern, sondern das als Chance nutzen dich weiterzuentwickeln. Für die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt oder Industriefachwirt benötigst du nicht die Unterstützung deines Arbeitsgebers, das kannst du auch alleine gut schaffen. Hierfür gibt es unter anderem auch Unterstützung durch den Staat, denn dieser übernimmt mit dem Aufstiegs-BAföG bis zu 75% der Weiterbildungskosten. Daher macht es Sinn, sich erstmal Zeit für die eigene Entwicklung zu nehmen und eine berufliche Aufstiegsfortbildung durchzuziehen. Du hast mit dem Fachwirt tolle Chancen und kannst unter anderem auch ein verkürztes online Studium zum Master of Business Administration (MBA) - BWL-Studium antreten und damit in anderen Unternehmen Abteilungen oder Geschäftsbereiche führten. Die GrandEdu hat sich als Bildungsträger auf die individuelle Entwicklung der Teilnehmer einer Weiterbildung zum Fachwirt spezialisiert und begleitet nun einige Fachwirte bei der Promotion (Doktor-Studium).

Auch wenn ein Übernahmeangebot attraktiv klingt, ist die Investition in die eigene Entwicklung manchmal sinnvoller, insbesondere wenn du damit eine akademische Karriere anstreben kannst und in 18 Monaten zwei Abschlüsse hältst (Fachwirt + Master).

Gib nicht auf, Orientier dich neu, es wartet eine spannende Reise auf dich. Falls du dir unsicher bist oder einfach mal reden möchtest, bin ich gerne für dich da. Meine geschäftliche Nummer, unter der ich zuerreichen bin, findest du schnell im Internet.

Liebe Grüße

Tobias Oberdieck

Gutachter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du solltest auf jeden Fall nicht deine eigene Arbeitslosigkeit herbeiführen. Denn dann bekommst du eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Mach erstmal weiter und schau dich dann in Ruhe nach einem passenden Job um. Wenn du den hast, kannst du immer noch kündigen

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Fragesteller
 07.02.2023, 00:35

Das Ding ist, ich muss 4000€ zurück zahlen wenn ich mit dem Fachwirt anfange und abbreche. Also kann ich nicht einfach mal zwei Monate probieren und dann kündigen weil ich mich extrem verschulde

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