Trotz AU in Schule für Klausur, kann Arbeitgeber Abmahnung aussprechen?

2 Antworten

Abmahnung im Arbeitsrecht: Frist – Gründe – Widerspruch

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5. Wie sollte sich ein Arbeitnehmer nach einer Abmahnung verhalten?

Dem Arbeitnehmer stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Er kann seine Sicht auf die Dinge in einer Gegendarstellung schildern. Diese muss der Arbeitgeber mit in die Personalakte aufnehmen. Das gilt auch dann, wenn die Abmahnung offensichtlich berechtigt ist. Eine Gegendarstellung kann vorteilhaft sein, wenn der Arbeitgeber sich in einem späteren Kündigungsprozess auf die Abmahnung stützt. Das Gericht gewichtet eine Abmahnung – je nach Inhalt – unter Umständen geringer, wenn eine plausible Gegendarstellung vorhanden ist.
  2. Er kann den Betriebsrat einschalten und bei ihm Beschwerde erheben. Der Betriebsrat kann ins Gespräch mit dem Arbeitgeber treten oder zwischen beiden Parteien moderieren. Ziel ist es, dass der Arbeitgeber seine Abmahnung zurückzieht oder z.B. in eine Ermahnung umwandelt. Der Arbeitnehmer kann per Klage die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Die Abmahnung verliert dann ihre Wirksamkeit und der Arbeitgeber kann sie nicht mehr heranziehen, um später eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

Welches Vorgehen am sinnvollsten ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Manchmal sollte man sogar gar nichts unternehmen – das gilt besonders bei formalen Fehlern. Geht man nämlich gegen die Abmahnung vor und weist den Arbeitgeber auf seinen Fehler hin, kann dieser die Abmahnung leicht wiederholen – dieses Mal wirksam. Fällt ihm die formale Unwirksamkeit hingegen erst nach einer Kündigung auf, ist es zu spät. Dann bestehen gute Chancen auf Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine hohe Abfindung

Dass du in die Berufsschule gegangen bist, rechtfertigt zunächst mal keine Abmahnung. Es kommt aber ein bisschen drauf an, warum du überhaupt krank geschrieben warst und ob du, wenn du denn die Berufsschule besuchen konntest, ohne die weitere Genesung zu gefährden, nicht auch in den Betrieb hättest gehen können. Möglicherweise hat dein Arbeitgeber Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit?

Grundsätzlich ist eine AU kein Arbeitsverbot und auch der Versicherungsschutz erlischt nicht, wenn man trotz AU arbeiten geht, gleiches gilt für die Berufsschule. Fragwürdig wird es natürlich, wenn du in die Schule gehst, aber nicht in den Betrieb.

Ja, dein Arbeitgeber kann eine Bescheinigung verlangen.