Trennung, unterschiedliche Bundesländer, welches Jugendamt?
Die Eltern haben sich getrennt, wohnen in unterschiedlichen Bundesländern, welches Jugendamt ist für die Kinder zuständig ?
4 Antworten
Danke an allen die mir hier so schnell geantwortet haben. Es waren alle Antworten hilfreich. Es ist auch gut zu wissen das man doch nicht der einzige ist, der so ein Problem hat.
In diesem Text des Sozialgesetz,
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/86.html
sind der Absatz 2 und 5 für mich maßgeblich.
Haben die Elternteile verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; dies gilt auch dann, wenn ihm einzelne Angelegenheiten der Personensorge entzogen sind. Steht die Personensorge im Fall des Satzes 1 den Eltern gemeinsam zu, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 zuletzt bei beiden Elternteilen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen tatsächlichen Aufenthalt hatte. Hatte das Kind oder der Jugendliche im Fall des Satzes 2 während der letzten sechs Monate vor Beginn der Leistung bei keinem Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte; hatte das Kind oder der Jugendliche während der letzten sechs Monate keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder des Jugendlichen vor Beginn der Leistung.
Die Zuständigkeit richtet sich immer nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Da hier eine größere Entfernung zu sein scheint, wird das Kind wohl nicht im Wechselmodell leben. Damit gibt es einen Elternteil bei welchem das Kind hauptsächlich lebt. Dort ist auch das Jugendamt zuständig.
Ich denke da wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, und wenn es wirklich zwei Wohnsitze hat dann wahrscheinlich das Jugendamt bei dem Elternteil wo es wohnt wenn es in die Schule geht.