Da die Großmutter die Vormundschaft hat, gehe ich davon aus, dass das Kind vorerst bei ihr bleiben wird. Die Vormundschaft beinhaltet ja, dass sie die elterliche Sorge ausübt. Trotzdem wird durch die veränderte Situation das Jugendamt mit der Großmutter in den Austausch gehen ob der Lebensort bei ihr ohne den Vater möglich ist. Eine Rückführung zur Mutter sehe ich nicht, aber kann ich auch nicht sicher sagen, da ja die Gründe nicht genannt wurden.
Die Zuständigkeit richtet sich immer nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Da hier eine größere Entfernung zu sein scheint, wird das Kind wohl nicht im Wechselmodell leben. Damit gibt es einen Elternteil bei welchem das Kind hauptsächlich lebt. Dort ist auch das Jugendamt zuständig.
An sich kann ein Wiederspruch beim OLG eingereicht werden. Diese prüfen dann ob dieser begründet ist oder nicht. Jenachdem geht der Sachverhalt dann ans OLG oder zurück zum Familiengericht zur Neuverhandlung.
Da die Inobhutnahme vor Gericht kam und damit verschiedene Fachleute drauf gesehen haben, scheint es triftige Gründe für die Unterbringung zu geben. Das Beste was man als Eltern tun kann ist sich Unterstützung zu holen, um an dem Punkten zu arbeiten wegen welchen das Kind untergebracht wurde. Die Gründe werden ja beim Gericht genannt.
Auch wenn es eine Geschichte ist die sich sehr hält, dass das Jugendamt ja alles machen kann. Wäre das so wäre mein Job deutlich einfacher und weniger stressig, is es aber nicht. Es ist ja auch gut so, dass mehrere Personen drauf schauen müssen und ein neutraler Richter drauf sieht, sonst wäre das ja verdammt willkürlich. Auch ich habe bei Gericht schon oft Stellung genommen, mal wurde dem entsprochen, mal nicht und mal Teilen davon. Fakt ist, dass eine Unterbringung nicht einfach so stattfindet.
So oder so wünsche ich euch alles Gute und hoffe dass sich alles ins Positive verändern wird.
Wie die anderen bereits gesagt haben, würde die Familie Probleme bekommen. Wenn du nicht mehr zuhause leben willst, wirst du gute Gründe dafür haben. Sobald du zum Jugenamt gehst und sagst du willst nicht mehr nach hause weil es Probleme gibt, sind diese gesetzlich verpflichtet dich unterzubringen. Wenn die genannte Familie dich dauerhaft aufnehmen würde, kann diese sich als mögliche Pflegefamimie für dich melden. Sie werden dann aber auch überprüft, wobei das keine Probleme gibt wenn sie nichts schlechtes getan haben.
Abzuhauen wird dir nichts bringen, da du vermisst gemeldet und von der Polizei gesucht wirst. Wenn du nicht sagst warum geben Sie dich dann an deine Eltern zurück und wenn du sagst warum wirst du zum Jugendamt gebracht. Also du siehst den Zwischenschritt mit dem Abhauen kann man sich sparen.
Kleiner Tip falls du unsicher bist: falls du eine Schulsozialarbeit an deiner Schule hast, sprich mit ihr darüber, diese kennen die Ämter vor Ort und können dann auch mit dir gemeinsam ins Amt gehen. Du kannst zum Termin im Amt auch eine Freundin/ einen Freund mitnehmen zur moralischen Unterstützung.
So oder so wünsche ich dir alles Gute.
Es kann für jedes Kind eine eigene Umgangsregelung erarbeitet werden. So oder so kommt es nicht gut an wenn man es beim Amt nicht mal versucht eine Einigung zu finden, ein Gerichtstermin belastet auch immer die Kinder, da sie die Stimmung mitbekommen und ggf auch angehört werden. Sollte es außergerichtlich nicht klappen, ist der Gang ans Gericht zu empfehlen um klare Regelungen zu erhalten.
Bei mir kommt es gerade so an als wäre bislang kein Antrag beim Gericht gestellt worden. Da stellt sich mir die Frage warum nicht wenn doch eine außergerichtliche Regelung abgelehnt wird. Wenn ich das falsch verstanden habe, bitte ich um Korrektur.
Das ist nicht egoistisch sondern menschlich. Du kannst nur für deine Kinder so da sein wie du es möchtest wenn du die nötige Energie hast. Irgendwann ist die Energie aufgebraucht und man muss sie wieder aufladen sonst geht es Irgendwann richtig schief.
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe dein Partner erkennt noch die Notwendigkeit.
Das Jugendamt wird automatisch informiert, um zu prüfen ob es dem Kind gut geht und ob du dein Kind vor weiterer Gewalt schützen kannst. Sollte alles ok sein, werden sie dir nur Unterstützung durch Beratung und Einleitung von verschiedenen Familienhilfen anbieten.
Du kannst dich beim Jugendamt dazu beraten lassen wie das ablaufen würde. Diese würden dich wahrscheinlich in eine Wohngruppe vermitteln.
Sollte dir der Schritt zum Jugendamt noch zu viel sein kannst du dich mit dem Thema auch zuerst an Erziehungsberatungsstellen wenden. In deinem Alter hat man bereits ein Recht auf alleinige Beratung.
Alternativ kannst du ab 18J auch eine Härtefallbescheinigung beim Jobcenter beantragen. Das JC zahlt eig erst ab 25J, aber wenn bestimmte Gründe vorliegen und das durch das Jugendamt bestätigt wird, kannst du ab 18 bereits eigene Leistungen erhalten und dir selbst eine Wohnung suchen.
Da ich seit mehreren Jahren für ein Jugendamt arbeite, kann ich dir sagen, dass deine Mutter dir da nicht die Wahrheit gesagt hat. Man darf ein Kind weder schlagen noch anbrüllen.
Zu aller erst: du hast dich richtig verhalten, dein Kind ist bestimmt froh so eine Mutter zu haben die ihn beschützt.
Denke daran das Kontaktverbot beim Familiengericht zu verlängern sonst steht er an Tag 11 evtl direkt vor der Tür und es wird noch schlimmer. In 10 Tagen ändert sich kein Mensch, leider.
Ob er einen Anwalt hat oder nicht wird wahrscheinlich nicht viel daran ändern. Du kannst sich an Beratungsstellen für Frauen, die Gewalt erfahren haben, wenden. Diese vermitteln oft auch Anwälte, die mit Verfahrenskostenhilfe arbeiten. Das heißt dass man weniger oder nichts bezahlen muss. Das kannst du bei der Beratungsstelle dir aber nochmal genauer erklären lassen. So oder so rate ich dir in Beratung zu gehen. So eine Erfahrung hinterlässt Spuren und dein Kind braucht dich als starke Mama weiterhin. Du musst schauen wie du deine Energie wieder auflädtst und dir Rückhalt holst.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg.
Es ist nachvollziehbar, dass der Schritt zum Jugendamt erstmal hart klingt. Diese Geschichte dass Kinder sofort mitgenommen werden ist absoluter Käse. Das Hilfesystem ist total überlastet - Schutzstellen, Heime und Pflegefamilien sind nicht leicht zu bekommen. Zudem muss eine Inobhutnahme immer vor Gericht verhandelt werden wenn die Eltern dieser nicht zustimmen. Heißt die Sachbearbeitung im Amt muss sich sehr gut überlegen ob das vor Gericht bestand hat.
Sollte das Amt die Kinder deiner Freundin mitnehmen, dann nur weil es keine milderen Mittel mehr gibt und sie zuhause in zu starker Gefahr sind.
Das kommt drauf an ob dein Kind gerne draußen ist oder nicht. Es wird in beiden Fällen auf die Gesundheit deines Kindes geachtet, Fahrlässigkeit geht in beiden Fällen nicht.
Schau dir mit deinem Kind die Einrichtungen an und frage dein Kind auch nach seinen Gefühlen wo es ihm besser gefallen hat.
Ich wünsche dir viel Erfolg.