Tintenkiller im abi trotz belehrung?
Ich habe trotz einer Belehrung im Englisch abitur meinen Tintenkiller benutzt. Leider ist mir erst gegen Ende wieder eingefallen, dass das als täuschungsvetsuch gilt. Da ich keine Zeit mehr hatte alles abzuschreiben habe ich einfach nur nachgeschaut ob irgendwo auf der Klausur ein ausdrückliches Verbot stand, was nicht der Fall war. Kann man mir dafür Punkte abziehen oder sogar die Prüfung mit 0 Punkten werten? Ich mach mir da echt Sorgen.
3 Antworten
Rede mit demm Lehrer
Vielleicht wird nur einfach nicht das bewertet was du ausgekillert und mit dem Tintenkiller nachgeschrieben hast? Damit kriegst du vielleicht keine 1 mehr aber eine 5 bzw. 6 auch nicht. So haben jedenfalls unsere Lehrkräfte damals bei Täuschungsversuchen gehandelt. Nur das wurde abgezogen was erschummelt war. Warum schreibst du eigentlich noch mit Füllfeder? Heutzutage schreibt doch jeder mit Kugelschreiber :D .
Naja die Schrift ist mit Füller schöner:) und wenn das wirklich so ist wäre ich echt erleichtert ich hab nur einzelne Buchstaben und ein oder zwei Wörter weggemacht.
Irgendwie seltsam, was für Vorsichtsmaßnahmen da offenbar heute ergriffen werden (müssen ?) ...
Totale Annullierung der Prüfung wäre bestimmt nicht angemessen. Folge den Ratschlägen der anderen Antwortenden.