Textwiedergabe - Konjunktiv

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Die Wiedergabe einer fremden Äußerung, Behauptung, Rede etc. sollte stets als "indirekte Rede" behandelt werden, und dafür wird der Konjunktiv verwendet, auch wenn Satzbau und Formulierungen völlig anders sind.

Allerdings: Wenn im Original ein Wort wie "Straftäter" aus der formalen Rechtssprache steht, ist eine Wiedergabe durch "Ganoven", das aus einem völlig anderen Register stammt, unpassend.
"Ganove", von jiddisch 'Ganeff' , ist aus der Gauner- in die Umgangssprache gewandert und ist ein abwertender Begriff, durch dessen Verwendung in der Inhaltswiedergabe du das Original dem Sinn nach beträchtlich verändern würdest. Hingegen ist gegen die Verwendung in einem als Kommentierung ersichtlichen Zusammenhang (in sprachlicher Hinsicht) nichts einzuwenden.

Longjohny 
Fragesteller
 15.05.2013, 19:01

Danke. Das mit dem Ganoven ist klar, mir ist nur auf die schnelle nix besseres eingefallen :D. Also sie meinen man sollte immer den Konjunktiv verwenden auch bei eigenen Formulierungen. Wie sieht es aber aus wenn die im Text gegebene Sache eine fixe, unanzweifelbare ist? Beispiel Text: Sie müssen damit rechnen, ein schwerstbehindertes oder nicht lebensfähiges Kind zu bekommen.

Eigene Formulierung im Konjunktiv: Es bestehe die Gefahr, einen behinderten oder einen toten Säugling zu gebären. ODER ohne: Es besteht die Gefahr, einen behinderten oder einen toten Säugling zu gebären.

Ich hatte in einer Arbeit bei genau diesem Beispiel kein Konjunktiv verwendet, und es wurde nicht als Fehler angestrichen.

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Koschutnig  10.05.2014, 20:37
@Longjohny

Es bestehe die Gefahr... ist jedenfalls die Wiedergabe einer fremden Behauptung.
Eigene Formulierung ist: Es besteht die Gefahr... (das ist deine Feststellung)

Möglich wäre auch die weniger deutliche eigene Aussage im K II:
Es bestünde [u.U.] die Gefahr (falls nichts unternommen wird) ,....

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Da man als Leser / Lehrer nicht immer zu entscheiden vermag, was noch überlieferte Rede des Originals und was bereits eigenes Zutun - eine Schlussfolgerung, eine Feststellung u.dgl. - des Schreibers ist wie dem Beispiel "Es besteht die Gefahr...", so kann ein derartiger Indikativ nicht als Fehler gewertet werden. "In dubio pro reo" passt zwar nicht, doch ist's immerhin ein Zweifelsfall für den Beurteiler.
Oder war der Originaltext etwa vorgegeben und ausdrücklich verlangt, ihn in indirekte Rede zu verwandeln? Dann war's evtl. ein Übersehen. Zwar ist der Unterschied zwischen Gott und einem Lehrer bekanntlich der: Gott weiß alles, ein Lehrer aber weiß alles besser - doch letztlich sind selbst Lehrer auch nur Menschen.