Testament - Enkel (Sohn des verstorbenen Sohnes) ausschliessen?
Hey ihr Lieben, gestern Nachmittag ist mein Großvater verstorben. Meine Großmutter möchte nun als erstes ihr Testament erneuern.
Nun wissen wir nicht genau, ob wir jemanden ausschliessen können. Es ist so, dass meine Grosseltern zwei Söhne haben. Meinen Vater, der die eine Hälfte bei ihrem Tod bekommen soll, was ja auch gesetzlich Pflicht ist. Der andere Sohn (mein Onkel) ist mittlerweile verstorben und hat eine Tochter und einen Sohn. Die Tochter, also meine Cousine, soll als Alleinerbin der zweiten Hälfte eingesetzt werden, sodass ihr Halbbruder vom Erbe ausgeschlossen wird. Den möchte meine Oma ausschliessen, da ihn niemand aus unserer Familie kennt, nicht mal seine Halbschwester hat ihn (bis auf den Todesfall meines Onkels, bei dem sie ihn dann aufgesucht hat) je kennen gelernt. Auch seinen Namen kennen wir gar nicht. Reicht das als Grund? Weiß jemand ob man den Mann ausschliessen kann, da er ja eigentlich Anrecht auf ein Viertel des Erbes hätte. Und wenn ja, wie? Ich hoffe ihr versteht was ich meine, wir sind alle noch recht durch! LG
12 Antworten
Hello...
Erstmal mein aufrichtiges Beileid. Ich denke nicht, dass ihr Ihn ausschliessen könnt! Er hat ein Recht auf den Pflichtteil, dieser kann man nur aus schwerwiegenden Gründen entziehen(Drohung, Erpressung etc. gegen den Erblasser oder dem nahestehenden Personen!).
Ihr könnt ihn jedoch auf den Pflichtteil setzen, über den Rest hat deine Grossmutter somit die alleinige Verfügungsgewalt und kann damit machen was sie will. Weiss jedoch nicht, wiehoch der Pflichtteilanteil in Deutschland ist...
Bei so speziellen Situationen sollte die Oma zum Notar gehen, dann ist das ganze auch rechtlich wasserdicht ....
Der Notar wird das Testament so aufsetzen, dass ihr Wunsch so gut es geht realisiert wird, und auf das, was rechtlich nicht machbar ist, wird er sie hinweisen
Grundsätzlich gibt es einen Pflichtteil das gesetzlich festgelegt wird. Dadurch, dass ein Testament diesen "rechtlichen" Weg umgehen will, können diverse Personen aus dem Erben ausgeschlossen werden. Diejenigen die nicht schriftlich ausgeschlossen wurden erhalten den gesetzlich festgelegten Erbanteil. Sollte jemand mehr erhalten, muss auch dies schriftlich wiederlegt sein.
Erben heisst nicht nur Geld bekommen! Mit einem Erbe, kann man auch eine Schuld erben! Vergisst das bitte nicht - ihr habt jedoch die Möglichkeit, dass ist in der Schweiz so, dass Ihr vorinformiert werdet ob es sich um ein Guthaben oder eine Schuld handelt.
Testament: - Handschriftlich (um Kopien oder Betrug vermeiden zu können) - Datum - Personen mit ganzem Namen erwähnen, keine Abkürzungen verwenden - Unterschrift des Erblassers - Testament sicher aufbewahren
Hoffe Dir/Euch geholfen zu haben...
Mein Beileid für Deine Familie und weiterhin alles Gute. Freundliche Grüsse SOSHeartbeat
Anwalt oder Nachlassgericht aufsuchen. Auch wenn ihr ihn ausschließt, kann er den Pflichtteil einfordern
ein Anwalt kann euch helfen