Teilzeitumschulung und AlG1?

2 Antworten

So wie ich das verstehe, erhält sie die 34 Monate ALG1. Sie bekommt sogar noch 150€ Weiterbildungsgeld obendrauf und eine Prämie beim Bestehen der IHK-Prüfung.

Rechenbeispiel: Sie haben mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und somit Anspruch auf 12 Monate ALG I. Sie beginnen sofort eine Umschulung, die 24 Monate dauert. Durch den halbierten Verbrauch erhalten Sie 24 Monate lang Arbeitslosengeld während der Umschulung. Gezählt werden aber nur 12 Monate, sodass der Bezug die gesamte Umschulung abdeckt. Ihr Anspruch reduziert sich in der Zeit einer Umschulung somit nur halb so schnell. Sobald die letzten 30 Tage erreicht sind, nimmt der Anspruch auf ALG I in der Umschulung zudem nicht weiter ab – ganz egal, wie lange Ihre Umschulung noch dauert. Sie fallen somit während einer Umschulung auf keinen Fall aus dem Leistungsbezug.
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/arbeitslosengeld-waehrend-umschulung

mmmbopp 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 15:58

Danke! Jetzt kapiere ich es.

Während der Umschulung wird das ALG I gezahlt. Auch wenn Teilzeit länger dauert als eine Vollzeitumschulung.


mmmbopp 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 15:47

Danke! Das ist dann wirklich toll für sie und jede wer das mitmacht.