Taubstumme Arbeitskolegin hat Unkrautstecher verloren auf Baustelle und weigert sich von ihrem Geld einen neuen zu kaufen ...was tun?
Wir haben insgesammt 6 Unkrautstecher die wir für unsere Arbeit benötigen ... Unkraut entfernen beim Auftraggeber . Sie hat ihren verloren ... Nach mehrmaliger Rundfahrt um die Baustelle ist der Unkrautstecher nicht mehr auffindbar ... Jetzt weigert sie sich einen neuen zu kaufen und behauptet das ich derjenige sei der ihn verloren hat . Was tun ?
7 Antworten
Dann muss sie dem Chef bescheid sagen, dass sie den Unkrautstecher verloren hat und er kauft einen neuen, das kann er ja steuerlich als Arbeitsmittel absetzen.
Sie soll Dich nicht immer als "Beichtstuhl" benutzen, Du bist nicht für alles zuständig.
Der gelegentliche Verlust von Kleinteilen oder Kleinwerkzeug wird im Allgemeinen als normales Betriebsrisiko angesehen und begründet, so mein Wissensstand, auch keine Schadensersatzansprüche oder sowas.
Der Arbeitgebe rmuss halt einfach einen neuen "Unkrautstecher" kaufen.
Das ist die Angelegenheit von deiner Kollegin. Da musst du dir keinen Kopf machen.
Arbeitsmaterial und Werkzeug sollte im Normalfall die Firma zur Verfügung stehen, daher ist es doch kein Problem dem Chef zu sagen das die Kollegin einen neuen Unkrautstecher braucht.
Unnötig zu erwähnen daß sie taubstumm ist; Das schürt nur Vorurteile und ist hier nicht relevant! Redet mit der Chefin oder dem Chef wie der Verlust so eines Untensils gehandhabt wird! Dann müsst ihr darüber nicht streiten!