Tattoo Idee strafbar?
Hi,
Ich möchte ein kleines Tattoo mit Schmetterlinge an mein anderes Tattoo damit ergänzen. Ist es auch bei so simplen Motiven strafbar ? Ich weiss nicht was ich abändern könnte, es soll echt nut eine Ergänzung sein und mir gefällt das so :/ reicht es wenn die Motive versetzt sind oder habt ihr eine Idee?
Was sollte daran Strafbar sein
Man soll keine Tattoos 1 zu 1 kopieren
Was daran soll strafbar sein?
Man soll keine Tattoos 1 zu 1 kopieren
8 Antworten
Ich habe nicht gesagt, dass man es nicht soll oder es nicht darf oder es strafbar ist, sondern ein guter Tätowierer kopiert nun mal einfach keine Bilder 1 zu 1 aus dem Internet. Ich habe viele Tattoos und viele auch von Motiven aus dem Netz und jeder dieser 12 Tätowierer hat mir exakt das gesagt. Keiner wird dir dieses Bild komplett so stechen, zumindest kein guter.
Wenn die Schmetterlinge ein bisschen anders angeordnet sind und sich ein kleines bisschen unterscheiden, ist es schon ein anderes Kunstwerk und berührt den Urheberschutz dieses Kunstwerks nicht.
Nein, was sollte daran strafbar sein? Solche Motive gibt es wie Sand am Meer
Dann muss es genau die gleiche Farbe sein und auch sonst jede Größe zu 100% stimmen, und das schafft keiner
Farbe will ich schon gleich evtl noch eine andere Farbe mit rein, dann wäre es ok oder
Die Rechtslage ist vermeintlich einfach. Fast jedes Tattoo ist ein Kunstwerk. Es muss nur das notwendige Maß an Individualität und Kreativität aufweisen. Das ist bereits der Fall, wenn es sich um mehr als nur ein banales Motiv wie einen Anker oder einen simplen Schriftzug wie „Ich liebe Dich“ handelt. Dann ist die urheberrechtlich geforderte Schöpfungshöhe erreicht und das Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Wo aber genau die Grenzlinie zwischen schützenswerter Kunst und bloßem Handwerk verläuft, ist oft schwierig zu bestimmen. Im Zweifel ist die Messlatte eher niedrig anzusetzen und von einem Kunstwerk auszugehen. Der Tattookünstler ist danach der Urheber seines Tattoos. Seine Urheberrechte an der “Hautkunst” erlöschen erst 70 Jahre nach seinem Tode.
Tätowierer dürfen daher ihren Kunden nicht ohne Erlaubnis geschützte Motive anderer Tattookünstler in die Haut stechen oder berühmte Comicfiguren wie Batman eins zu eins kopieren. Sie verletzten damit die alleinigen Vervielfältigungsrechte des Schöpfers und müssen mit strafrechtlicher Verfolgung ihrer Taten und zudem mit saftigen Geldforderungen wegen Urheberechtsverletzungen rechnen.
Auszug aus
https://www.saarkanzlei.de/recht-kurz-gesagt-tattoos-sichtbaren-aerger-vermeiden/
Also müsste im schlimmstenfalls ein Gericht entscheiden falls es soweit kommt.
Ein anständiger Tattoowierer würde eh nicht 1 zu 1 kopieren...
Nein, versetzen oder kleine Änderungen heben das Urheberrecht nicht auf die Frage ist schlicht ob es irgendjemand stört dass es sich auf deinem Unterarm befindet, ich würde das Risiko eingehen weil die Wahrscheinlichkeit dass du irgendwann in deinem Leben davon hörst praktisch Null ist
Ich hab halt ein Portrait von meinem Hund auf meinem unterarm dort ist minimal Platz am Handgelenk und da würde ich es hinmachen, quasi eine Ergänzung somit wäre es ja nicht komplett kopiert, wenn man es komplett betrachtet
Die Wahrscheinlichkeit dass ein Foto dieses Tattoos so geschocken scharf im Internet erscheint dass der Urheber des Fotos es wiedererkennt ist doch überhaupt nicht gegeben, ich bin selbst Fotograf und ich kenne mit Sicherheit 80 bis 90% aller Bilder gar nicht mehr die ich je geschossen habe
1 zu 1 soll ja strafbar sein