Tattoo Idee strafbar?

Lennoxvaltro562  14.11.2024, 23:41

Was sollte daran Strafbar sein

SeineMama328 
Beitragsersteller
 14.11.2024, 23:43

Man soll keine Tattoos 1 zu 1 kopieren

neoromantik  14.11.2024, 23:41

Was daran soll strafbar sein?

SeineMama328 
Beitragsersteller
 14.11.2024, 23:43

Man soll keine Tattoos 1 zu 1 kopieren

8 Antworten

Ich habe nicht gesagt, dass man es nicht soll oder es nicht darf oder es strafbar ist, sondern ein guter Tätowierer kopiert nun mal einfach keine Bilder 1 zu 1 aus dem Internet. Ich habe viele Tattoos und viele auch von Motiven aus dem Netz und jeder dieser 12 Tätowierer hat mir exakt das gesagt. Keiner wird dir dieses Bild komplett so stechen, zumindest kein guter.

Wenn die Schmetterlinge ein bisschen anders angeordnet sind und sich ein kleines bisschen unterscheiden, ist es schon ein anderes Kunstwerk und berührt den Urheberschutz dieses Kunstwerks nicht.

Nein, was sollte daran strafbar sein? Solche Motive gibt es wie Sand am Meer


SeineMama328 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 22:29

1 zu 1 soll ja strafbar sein

Manu41957  15.11.2024, 22:42
@SeineMama328

Dann muss es genau die gleiche Farbe sein und auch sonst jede Größe zu 100% stimmen, und das schafft keiner

SeineMama328 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 22:44
@Manu41957

Farbe will ich schon gleich evtl noch eine andere Farbe mit rein, dann wäre es ok oder

Wem gehört mein Tattoo? 

Die Rechtslage ist vermeintlich einfach. Fast jedes Tattoo ist ein Kunstwerk. Es muss nur das notwendige Maß an Individualität und Kreativität aufweisen. Das ist bereits der Fall, wenn es sich um mehr als nur ein banales Motiv wie einen Anker oder einen simplen Schriftzug wie „Ich liebe Dich“ handelt. Dann ist die urheberrechtlich geforderte Schöpfungshöhe erreicht und das Werk ist urheberrechtlich geschützt. 

Wo aber genau die Grenzlinie zwischen schützenswerter Kunst und bloßem Handwerk verläuft, ist oft schwierig zu bestimmen. Im Zweifel ist die Messlatte eher niedrig anzusetzen und von einem Kunstwerk auszugehen. Der Tattookünstler ist danach der Urheber seines Tattoos. Seine Urheberrechte an der “Hautkunst” erlöschen erst 70 Jahre nach seinem Tode.   

Tätowierer dürfen daher ihren Kunden nicht ohne Erlaubnis geschützte Motive anderer Tattookünstler in die Haut stechen oder berühmte Comicfiguren wie Batman eins zu eins kopieren. Sie verletzten damit die alleinigen Vervielfältigungsrechte des Schöpfers und müssen mit strafrechtlicher Verfolgung ihrer Taten und zudem mit saftigen Geldforderungen wegen Urheberechtsverletzungen rechnen. 

Auszug aus

https://www.saarkanzlei.de/recht-kurz-gesagt-tattoos-sichtbaren-aerger-vermeiden/

Also müsste im schlimmstenfalls ein Gericht entscheiden falls es soweit kommt.

Ein anständiger Tattoowierer würde eh nicht 1 zu 1 kopieren...

Nein, versetzen oder kleine Änderungen heben das Urheberrecht nicht auf die Frage ist schlicht ob es irgendjemand stört dass es sich auf deinem Unterarm befindet, ich würde das Risiko eingehen weil die Wahrscheinlichkeit dass du irgendwann in deinem Leben davon hörst praktisch Null ist


SeineMama328 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 21:54

Ich hab halt ein Portrait von meinem Hund auf meinem unterarm dort ist minimal Platz am Handgelenk und da würde ich es hinmachen, quasi eine Ergänzung somit wäre es ja nicht komplett kopiert, wenn man es komplett betrachtet

Mondovada3  15.11.2024, 21:57
@SeineMama328

Die Wahrscheinlichkeit dass ein Foto dieses Tattoos so geschocken scharf im Internet erscheint dass der Urheber des Fotos es wiedererkennt ist doch überhaupt nicht gegeben, ich bin selbst Fotograf und ich kenne mit Sicherheit 80 bis 90% aller Bilder gar nicht mehr die ich je geschossen habe