...Tanz der Teufel wirklich soo schlimm?
momentan bin ich ein bisschen hin und hergerissen, ob ich mir diesen Film anschauen soll. In der Regel machen mir Horrorfilme nichts aus, aber das der Film verboten wurde macht mich schon ein bisschen stutzig. Kennt ihn vielleicht jemand? Wenn ja, kann man ihn sich "antun" ohne bleibende Schäden davon zu tragen =)? (Über eine Antwort würde ich mich freuen)
11 Antworten
Also als erstes muss ich sagen, dass der Film hier beschlagnahmt ist und nicht verboten. Es ist völlig legal die ungeschnittene Fassung zu kaufen, zu Hause zu haben und natürlich sich diesen anzuschauen. Ein "Verbot " ist das für mich nicht.
Zum Film selbst: klasse Streifen mit einmaliger Atmosphäre der ne Menge Spaß macht. In der heutigen Zeit ist der Film bei weitem nicht mehr so heftig wie noch in den 80ern. Schau ihn dir ruhig an. Ich befürchte sogar, dass du ihn eher langweilig finden wirst ;-)
Leider falsch Kollege. Die erste Beschlagnahme wurde zwar 1992 aufgehoben, jedoch wurde der Streifen dann 1993 in einer gekürzten Form neu veröffentlicht, welche direkt indiziert wurde, aber die Ultimate Edition, welche die ungeschnittene Fassung beinhaltet, wurde sodann mit Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 26. April 2002 wieder beschlagnahmt. Die ungeschnittene Fassung ist also immernoch beschlagnahmt und nicht nur indiziert.
Es ist natürlich richtig, dass es für die ungeschnittene Fassung ein Verkaufsverbot gibt. Kaufen, besitzen und ansehen darf man sich den Streifen aber trotzdem. Wer den also z.B. in Österreich kauft, wo es kein Verkaufsverbot gibt, darf den völlig legal im Regal stehen haben. Ein richtiges Verbot ist das für mich nicht, da ich ja in keinster Weise strafrechtlich belangt werden kann, nur weil ich den Film habe.
Der Film ist einfach Kult. Den muss man gesehen haben. Aber die ungeschnittene. Es gibt den Film auch in der geschnittenen Fassung ab 16. Aber der ungeschnittene ist verboten. Der gehört zu den besten Horror Filmen. Nur sollte man sich keine Wunder bei den Szenen erhoffen. Damals gabs noch keine Computer Effekte etc. Einige Szenen sehen wie mit Knetmasse gemacht aus. Aber es kommt auf die Gesamtheit an. Und da ist der Film fast ungeschlagen.
Nein eigentlich ist der nicht schlimm. Ich war regelrecht enttäuscht. Der würde heute auch nicht mehr indiziert werden!
http://www.youtube.com/watch?v=6tLRRySI84c
Glaube dieser Link gibt dir die meisten Antworten..
Kritik zum Film
„Ein als Kultfilm ausgegebener unappetitlicher Horrorfilm, der sich von ähnlichen Produkten überwiegend nur durch die Häufung vordergründiger, ekelerregender Schockszenen unterscheidet. Er fußt auf dem fatalen Irrtum, daß eine möglichst naturalistische Darstellung grauenhafter Szenen bereits Gruseln hervorruft.“
Das müsste dann geklärt sein. ps dieses Zitat ist von Wikipedia.......
Hilfreichste Antwort ist im ersten Absatz falsch. 1. Der Film ist nicht beschlagnahmt. Das Urteil wurde schon 1992 (!) aufgehoben. 2. Wenn er beschlagnahmt wäre, dürfte er auch nicht verkauft werden - die Beschlagnahme ist faktisch ein Verbot.