Tätigkeit versus Bezeichnung?

3 Antworten

Nein, „digitale Bildverarbeitung“ ist keine Berufsbezeichnung, sondern eindeutig eine ausgeübte Tätigkeit. Die Endung „-ung“ in „Verarbeitung“ deutet auf einen Vorgang hin, also die Tätigkeit des Verarbeitens. Eine Berufsbezeichnung wäre z. B. „digitaler Bildbearbeiter“.

Hier ein paar Beispiele, um den Unterscheid zu verdeutlichen:

  • ausgeübte Tätigkeit: Herstellung von Möbeln, Beratung der Kunden, Entwicklung von Software, Verkaufen eines Hauses, Einbauen von Heizungen, Erforschung des Klimas
  • Berufsbezeichnung: Möbelhersteller, Kundenberater, Software-Entwickler, Hausverkäufer, Heizungsbauer, Klimaforscher

Die Tätigkeit ist zb. Waren einräumen, Kunden Bedienung, Telefonservice etc

Die Berufsbezeichnung zb. Kaufmann für büromanagement, Einzelhandelskaufmann, Lagerist etc 🙋🏻

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sagt man nicht eher Designer bzw Grafiker zu dem Beruf? Aber kannst bestimmt auch das schreiben verstehen wird man bestimmt