Tätigkeit versus Bezeichnung?
Hallo, ich habe hier folgende zwei Felder auszufüllen:
- Ausgeübte Tätigkeit
- Berufsbezeichnung
Dabei handelt es sich um die digitale Bildverarbeitung. Im Grunde kommt der Begriff doch in beide Felder, oder nicht?
LG ☀️
3 Antworten
Nein, „digitale Bildverarbeitung“ ist keine Berufsbezeichnung, sondern eindeutig eine ausgeübte Tätigkeit. Die Endung „-ung“ in „Verarbeitung“ deutet auf einen Vorgang hin, also die Tätigkeit des Verarbeitens. Eine Berufsbezeichnung wäre z. B. „digitaler Bildbearbeiter“.
Hier ein paar Beispiele, um den Unterscheid zu verdeutlichen:
- ausgeübte Tätigkeit: Herstellung von Möbeln, Beratung der Kunden, Entwicklung von Software, Verkaufen eines Hauses, Einbauen von Heizungen, Erforschung des Klimas
- Berufsbezeichnung: Möbelhersteller, Kundenberater, Software-Entwickler, Hausverkäufer, Heizungsbauer, Klimaforscher
Die Tätigkeit ist zb. Waren einräumen, Kunden Bedienung, Telefonservice etc
Die Berufsbezeichnung zb. Kaufmann für büromanagement, Einzelhandelskaufmann, Lagerist etc 🙋🏻
Sagt man nicht eher Designer bzw Grafiker zu dem Beruf? Aber kannst bestimmt auch das schreiben verstehen wird man bestimmt