S*x am See?

5 Antworten

Nö. Darf man nicht, macht aber Spaß. Es fällt unter die 'Erregung öffentlichen Ärgernisses' gemäß § 183a StGB, was eine Straftat darstellt. Diese bezieht sich auf Handlungen oder Verhaltensweisen, die geeignet sind, in der Öffentlichkeit Ärger oder Unmut zu erzeugen.

Also nicht erwischen lassen bzw. niemand belästigen!

Offiziell ist es definitiv verboten!

Wenn es keiner sieht/bzw versteckt passiert ist es im allgemeinen kein Problem!

Es gibt auch FKK Seen wo jeder weiß, dass es dort öfter auch sichtbar passiert, und daher auch kein Problem ist! Es reicht aber wenn eine Person dort ist der es anzeigt, dann ist es natürlich blöd!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn man damit niemanden belästigt

Nein, es ist verboten.

Aber wie heisst es immer: wenn es keiner weiss, macht es niemand heiss

Joa also bisher hat mich noch nie einer angezeigt oder so