Suzuki bandit gsf 650 sa gedrosselt aber viel schneller als als in den Papieren angegeben?
Ich hab volgendes "Problem", ich hab seid kurzem meinen A2 Führerschein gemacht und mir eine echt Schöne suzuki Bandit gsf 650 sa gekauft. Natürlich auch auf 48 ps gedrosselt und eintragen lassen.
Wollte daraufhin einmal auf der Autobahn wissen, was die Maschine denn kann, natürlich dann einmal Gas gegeben und war kurz darauf bei 222 kmh, daraufhin hab ich dann auch abgebremst da es mir einfach zu schnell wurde ich ich auch zu viel Angst hatte in dem Moment, da ich solche Geschwindigkeiten auf dem Motorrad nicht kenne und die Maschine noch nicht so gut kenne..
An Geschwindigkeit wäre bestimmt noch mehr drin gewesen.. Da liegt aber das Problem, eingetragen im Fahrzeugschein sind mit Drosselung 169 kmh? Das kann doch garnicht stimmen dann? Eventuell defekte drossel oder hat der TÜV gepennt? Frage mich natürlich jetzt ob ich dann damit überhaupt fahren darf, oder was wäre wenn ich angehalten werde und die Leistung überprüft wird? Da die Geschwindigkeit das ja weit übertrifft..
2 Antworten
Dann fahr damit zum Händler und lass die überprüfen.
Die ist sicher offen und wenn du erwischt wirst, kannst du deinen Lappen gleich wieder abgeben. Solltest das schnellsten checken lassen.
Leistungsdrosselung eingetragen, aber nicht wirksam oder wieder entfernt.
Lasse es von einem Sukuki-Händler kontrollieren. Die Zeche darf der ehemalige Eigentümer zahlen.
Und du wärst momentan wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) dran!
Sehr toll, dass du derartige Informationen hinterherschiebst...
Dann ist mit der Leistungsreduzierung etwas technisch in die Hose gegangen. Auf welche Art wird die Leistung gedrosselt?
Hab leider nicht drann gedacht das mit rein zuschreiben
Im Fahrzeugschein und tüv Bericht steht : Leistungsreduzierung durch Drosselklappenanschlag kennzeichen: 9009
...also mechanisch. Dann hat sich der Einbauer aber blammiert...
Na ja, aber das Problem ist behebbar. Su solltest bis dahin aber das Moped in der Ecke stehen lassen. Der §21 StVG behandelt eine Straftat!
Ja anscheinend dann.. Verstehe dann nur nicht wie es dann vom tüv so abgenommen wurde. Die Überprüfen doch die Leistung nachdem es eingebaut wurde und tragen danach doch auch alles erst ein?
Hab das zudem auch noch bei nem suzuki Händler in Auftrag gegeben und machen lassen..
Werde damit auch definitiv nicht weiter fahren bis die Maschine beim Händler war.
Und viele dank für die schnelle Antwort
Die Überprüfen doch die Leistung nachdem es eingebaut wurde...
Wie kommst du da drauf? Der Laden hat doch keinen Leistungsprüfstand...
Das nicht. Aber die Maschine wurde ja daraufhin zum TÜV gebracht und überprüft. Die müssen das doch auf dem Leistungsprüfstand kontrollieren oder nicht? Darf doch nicht einfach ohne jegliche Kontrolle eingetragen werden, oder sehe ich das falsch?
...der sach- und fachgerechte Einbau wird überprüft und dann bestätigt. Die Leistungsreduzierung wird durch den Hersteller schriftlich im Vorwege bestätigt.
Achso okay. Ich dachte immer das die Leistung dann noch überprüft wird..
Alles klar vielen dank.
Die Maschine wird dann jetzt erstmal in der Garage stehen und das Auto wird genommen bis das Motorrad bei der Werkstatt war.
Ich hab die Maschine allerdings mit dem ehemaligen Eigentümer zum Händler gefahren (also er ist gefahren und ich mit dem Auto hinterher) und da drosseln lassen und auch selbst die Drosselung in Auftrag gegeben und bezahlt. Inklusive Eintragung und Überprüfung vom TÜV. Wenn die drossel unwirksam ist hätte das doch da auch spätestens auffallen müssen oder nicht?
Wird aber aufjedenfall schnellstmöglichst zum Händler gebracht und überprüft