Süßigkeiten in der Schule verkaufen darf man das?
In der Schule verkaufe ich und mein Kumpel Süßigkeiten und es läuft relativ gut doch die Lehrerin meinte wir sollen damit aufhören dar es verboten ist wir haben aber weiter gemacht und heute hat mich eine Lehrerin erwischt dar sie mein Schulranzen kontrolliert hat während ich nicht da war und es nicht wusste und hat zu mir gesagt das wenn ich weiter mache sie es der Schulleitung meldet und die Schulleitung der Polizei meine Frage ist ob man es der Schulleitung melden darf?
Nicht der Schulleitung der Polizei*
10 Antworten
Da ihr zwei "Checker" sicher kein Gewerbe angemeldet habt, ist die Schule sowieso im Recht.
Abgesehen davon übt sie ihr Hausrecht aus und sagt euch ganz genau, was ihr zu unterlassen habt.
Ja, sie darf das der Schulleitung melden. Ob die sich dafür interessiert ist eine andere Sache.
Deine Schultasche darf sie ojhne deinme Zustimmung auf keinen Fall kontrollieren. Sag ihr du zeigst sie an wenn sie wegen eurer paar Verkäufe meckert.
das ist Gewerbliches Handeln.
da kann euch von ganz anderer Seite ganz böse ins Auge gehen.
klar darf das gemeldet werden
Erstens ist es ganz übel, Mitschüler mit Zuckerschrott zu versorgen. Meist wird das auch gegen den Willen der Schülereltern sein.
Das Zuckerzeug macht erstens die Zähne kaputt und führt weiterhin zu Lern- und Verhaltensschwierigkeiten.
Zweitens ist solches gewerbliches Handeln im Schulhaus ohne Zustimmung der Schulleitung grundsätzlich verboten. Wenn man dir sowas erlaubt, dann will der nächste Zigaretten verkaufen, der übernächste Getränke, vielleicht gar Alkohol usw. Es geht auch darum, dass der Staat nicht Einzelne bevorzugen darf. Z.B. Automatenaufsteller müssen teilweise Gebühren bezahlen.