Süßigkeiten in der Schule verkaufen darf man das?


05.04.2022, 16:43

Nicht der Schulleitung der Polizei*

10 Antworten

Da ihr zwei "Checker" sicher kein Gewerbe angemeldet habt, ist die Schule sowieso im Recht.

Abgesehen davon übt sie ihr Hausrecht aus und sagt euch ganz genau, was ihr zu unterlassen habt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren in der Lebensmittelbranche unterwegs ...

Ja, sie darf das der Schulleitung melden. Ob die sich dafür interessiert ist eine andere Sache.

Deine Schultasche darf sie ojhne deinme Zustimmung auf keinen Fall kontrollieren. Sag ihr du zeigst sie an wenn sie wegen eurer paar Verkäufe meckert.

das ist Gewerbliches Handeln.

da kann euch von ganz anderer Seite ganz böse ins Auge gehen.

klar darf das gemeldet werden

Erstens ist es ganz übel, Mitschüler mit Zuckerschrott zu versorgen. Meist wird das auch gegen den Willen der Schülereltern sein.

Das Zuckerzeug macht erstens die Zähne kaputt und führt weiterhin zu Lern- und Verhaltensschwierigkeiten.

Zweitens ist solches gewerbliches Handeln im Schulhaus ohne Zustimmung der Schulleitung grundsätzlich verboten. Wenn man dir sowas erlaubt, dann will der nächste Zigaretten verkaufen, der übernächste Getränke, vielleicht gar Alkohol usw. Es geht auch darum, dass der Staat nicht Einzelne bevorzugen darf. Z.B. Automatenaufsteller müssen teilweise Gebühren bezahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – TU München, langj. Berufstätigkeit