Studium an anderer Schule anrechnen lassen, wie viel darf ich mir anrechnen lassen?
Hallo ihr lieben. Ich bin ehrlich gesagt fast fertig mit meinem Studium an einer Hochschule im Norden Deutschlands. Leider schaffe ich es nicht ein bestimmtes Fach zu bestehen und würde deswegen gerne die Uni wechseln, weil trotz mehrmaliger Beschwerden von mehreren Studenten gegenüber dieses Professors, nie etwas gegen ihn getan wurde. Letztes Jahr haben 23 Studenten an seiner Prüfung teilgenommen und 14 sind durchgefallen.
Zwei haben uns öffentlich erzählt, sie hätten ihr Handy in die Prüfung genommen und so eine gute Note ergattert. Bis jetzt lässt er auch noch alle Prüfungen einfach so durchgehen obwohl immer wieder über 60% nicht bestehen.
Diesmal standen von 25 Schülerinnen, 18 nach der Prüfung vor der Tür und haben sich bei ihm erfolglos beschwert. Das kann so nicht weitergehen. Ich muss unbedingt wechseln. Ich habe zwei Monate lang gelernt und dann kam nichts davon vor, obwohl er es als Prüfungsrelevant markiert hatte. Stattdessen hat er Material von vor zwei Jahren genommen, ohne uns Infos dazu zu geben oder uns darauf vorzubereiten. Das lernen war also wiedermal für die Katz.
Wie gesagt ist mein Studium fast fertig, überall habe ich gute Noten außer bei ihm.
Von sieben Semestern habe ich fünf bereits durch. Neben meiner Bachelorthesis und der Praxis, fehlen mir noch vier Fächer. D.h mehr als die Hälfte habe ich durch. Kann ich mir wirklich so viel an anderen Unis anrechnen lassen?
Ich würde mich über eine positive Antwort freuen.
1 Antwort
Kann ich mir wirklich so viel an anderen Unis anrechnen lassen?
Kommt auf die Ziel-Uni sowie die Prüfungsordnung an dieser an.
In meinem Studiengang war z.B. folgender Absatz in der PO zu finden, wonach eben nur die Hälfte der ECTS im Bachelorstudiengang (90) angerechnet werden kann - und die Bachelorarbeit darf auch nicht angerechnet werden
Die Anrechnung kann versagt werden, wenn mehr als die Hälfte der zu erwerbenden ECTS-Credits der Bachelorprüfung oder die Bachelorarbeit angerechnet werden sollen
Wichtig dabei ist auch, dass die Anrechnung nicht garantiert ist, auch wenn es ein ähnliches Modul oder gar ein gleichnamiges Modul gibt. Die Lehrinhalte sowie der Umfang des Moduls müssen vergleichbar sein.