Stromzähler bei Einzug verblomt?
Der Vermieter hat wg. Leerstand den Stromzähler der Wohnung durch den Netzbetreiber sperren lassen. Bei Wohnungsübergabe lag also kein Strom an.
Aus meiner Sicht hätte der Vermieter den Zähler entsperren lassen müssen denn er hat die Sperrung veranlasst. Ich habe seit zweieinhalb Monaten keinen Strom in der Wohnung.
Wer ist für die Entsperrung des Zählers zuständig ... Vermieter oder ich als einziehender Mieter?
2 Antworten
Den Zähler komplett abzumelden, um die Grundgebühr zu sparen, ist meist eine dumme Idee und lohnt sich nur, wenn der Leerstand sehr lange besteht. Zudem erlischt dann eventuell der Bestandsschutz.
Sicher, dass der Zähler nicht nur gesperrt ist?
Der Grundversorger ist auf jeden Fall Dein erster Ansprechpartner. Dieser kann Dir sagen, was wirklich Sache ist.
Persönlich hätte ich das nicht so lange ausgesessen.
Du meldest dich bei deinem Grundversorger, meldest dich an, legst deinen Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll vor und bittest um Wiederinbetriebnahme. Hast du bereits einen Versorger gesucht, dann meldest du dich direkt beim Netzbetreiber und weist deinen Einzug bei diesem nach.
Die Rechnung dafür bekommst du, aber diese stellst du dann dem Vermieter in Rechnung.
Es geht nicht um den Besitzer, sondern um den Vertragspartner. Der Vermieter ist weder der Besitzer (das ist der Messstellenbetreiber) und seit dem Einzug des Mieters auch nicht mehr der Vertragspartner. Mit ganz viel Pech hat der gute Mann sich nämlich schon abgemeldet und hebt die Hände. Der Vermieter war in der Pflicht dem neuen Mieter den Zustand mitzuteilen. Hat er ja anscheinend gemacht. Wenn der Mieter es erst nach Vertragsabschluss erfahren hat, dann ist das wieder eine ganz andere Baustelle.
Wenn der Mieter gern weiter im Dunkeln sitzen möchte, dann kann er ruhig warten bis der Vermieter sich gekümmert hat. Wäre mir aber in dieser Jahreszeit zu blöd ewig mit einer Mietminderung zu agieren bis der Herr Sparfuchs reagiert. Zumal der Vermieter lediglich den Zugang für Strom/Gas bieten muss, wenn ich mich nicht irre. Der Zähler hängt ja. Der Rest ist Sache des Vertragspartners und das ist, in diesem Fall, der jetzige Mieter, der die Rechnung dem Vermieter in Rechnung stellt, da vorheriger Vertragspartner.
Sorry .. aber es gibt einen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer des Zählers. Eigentümer ist immer der Netzbetreiber. Besitzer immer derjenige, welcher den Zähler gerade nutzt. Und ja ... der Vermieter muss dem Mieter eine Wohnung mit Strom zur Verfügung stellen es sei denn es ist mietvertraglich anders vereinbart. Hier ist bei Einzug kein Strom vorhanden. Und der Mieter hat dies vorher , also weder vor Vertragsabschluss noch vor Übergabe, gewusst.
Für mich bleibt die Frage: Wer ist für die Entsperrung des Zählers zuständig? Und ich kann mir einfach nicht vorstellen dass dies der einziehende Mieter sein soll, welcher rein gar nichts mit der Sperrung des Zählers zu tun hat.
Klarstellung Text:: Der Mieter hat es vorher nicht gewusst.
Gut, wenn du auf die Definition so genau eingehen möchtest, dann weisst du auch, dass der Mieter der aktuelle Besitzer ist und zwar seit der Schlüsselübergabe.
Das hast du eben nicht gesagt, dass der Mieter es vor Einzug nicht gewusst hat. Wenn der Vermieter dies nicht mitgeteilt hat und dies auch nicht im Mietvertrag hinterlegt hat, dann hat der Vermieter gegen seine Mitteilungspflicht verstoßen. Wenn er es denn wusste. Wenn er die Wohnung mit einem gesperrten Zähler abgenommen hat und keine Lampen hingen, dann wusste auch der Vermieter wahrscheinlich nichts davon. Es gibt genug Menschen, die einen gesperrten Zähler nicht erkennen. Denn wenn Lampen in der Wohnung gewesen wären, dann wäre es wohl auch dem neuen Mieter bei der Besichtigung aufgefallen, dass kein Strom fließt.
Hier stellt sich mir dann die Frage, ob der Vermieter es denn wirklich war, der den Zähler sperren lassen hat. Hat der Vermieter es dem Mieter so gesagt, dass er wegen Leerstand gesperrt hat (was überhaupt keinen Sinn macht, wenn man die Wohnung nicht ewig geplant leer lassen möchte, da die Sperrung mehr kostet als der Grundpreis für mehrere Monate) oder ist das die Vermutung des Mieters?
Im Endeffekt ist es doch ganz einfach. Entweder der Mieter beauftragt die Entsperrung selbst, zahlt die 50 Euro für die Entsperrung und hat innerhalb von 2 Tagen wieder Strom und stellt es dann in Rechnung oder er lässt es und legt es dem Vermieter auf, aber geht dann eben das Risiko ein, dass er ewig ohne Strom lebt.
Diese Frage haben dir hier jetzt 3 Leute beantwortet: DU sollst dich beim Grundversorger melden und die Wiederinbetriebnahme veranlassen, da du seit 2 Monaten Kunde in der Grundversorgung bist, wenn du dir nicht bis spätetsens 6 Wochen nach Einzug einen eigenen Anbieter gesucht hast. Wenn dir diese Antwort nicht passt, dann tut es mir leid, aber du wirst keine andere Antwort bekommen. Nur weil du dir das nicht vorstellen kannst, ändern sich nicht die Fakten.
Das Problem ist ja auch der Zeitraum, den du verstreichen lassen hast. 2,5 Monate ohne Strom. Das soll mal einer verstehen.
Das sehe ich anders. Der Vermieter hat dem Mieter eine gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung zu stellen. Kein Strom ... keine Nutzung möglich. Und wer bestellt der bezahlt. Ausserdem ist der Vermieter zum jetzigen Zeitpunkt der Besitzer des Zählers. Aus meiner Sicht muss er die Entsperrung veranlassen.