Stromanbieterprobleme?
Hallo Community, ich hätte eine Frage bezüglich Stromanbieter.
Kurze Erläuterung:
Aktuell in Miete (noch bis 02/25), danach kleine Eigentumswohnung.
Beim aktuellen Stromanbieter stehen folgende Daten im letzten Anschreiben:
Vertragsverlängerung (wenn nicht gekündigt wird) = 12 Monate
Kündigungsfrist= 6 Wochen
Nächstmöglicher Kündigungstermin = 19.02.25
In der Eigentumswohnung musste bereits zum 10/24 ein Stromanbieter abgeschlossen werden, da die Wohnung aktuell saniert wird.
Wobei ich den Stromanbieter der Mietwohnung gefragt habe, ob eine kurzzeitige Parallelbelieferung mögliche wäre?
ANTWORT: Strom kann bei Umzug mitgenommen werden (sonst nichts).
Anschließend habe ich den Stromanbieter der Mietwohnung gekündigt. Jetzt bekomme ich ich vor 4 Tagen ein Schreiben, dass ich den Altvertrag erst zum 19.02.26 Kündigen kann.
Das würde für mich bedeuten, dass ich zwei Verträge bedienen muss, was anscheinend auch nicht möglich ist?!
Gibt es da noch Alternativen?
Bedanke mich vorab für jegliche Hilfe...
2 Antworten
Da haben wir wieder das Problem von Kundenbetreuern, die davon ausgehen, dass Kunden das selbe Fachwissen haben. Furchtbar.
Ja, die Aussage vom Versorger war korrekt, aber nicht vollständig. Wenn der Vertrag mit umzieht, dann laufen beide Wohnungen parallel. Man hat 2 Verträge laufen mit den selben Konditionen. Es laufen also immer 2 Verträge parallel...egal ob beim selben Versorger, weil der Vertrag mit umzieht oder bei unterschiedlichen Versorgern.
Wenn du deine Mietwohnung noch bis Februar 2025 hast, dann bist du bis dahin auch noch für den Strom zuständig. Wann gibst du die Schlüssel denn ab? Zu diesem Datum sollte der Vertrag gekündigt werden. Wenn es der 19.2. ist, dann passt es. Wenn nicht, dann lässt du den Termin per Sonderkündigung wegen Umzug in einen Haushalt, der bereits mit Strom versorgt wird, vorziehen. Die 6 Wochen Kündigungsfrist gelten für dich also nicht. Wenn der Termin der Schlüsselübergabe vor dem 19.2. ist, dann kann man das Datum noch korrigieren und das bis zu 6 Wochen NACH dem Auszug mit dem Übergabeprotokoll als Nachweis. Gibst du nach dem 19.2. deinen Schlüssel ab, dann rutscht du für diese Tage in die Grundversorgung und die rechnen die Tage mit dir ab. Die Kündigung kann man nicht nach hinten korrigieren...nur nach vorn.
Da der Vetrag der alten Wohnung bereits gekündigt ist, kann dieser auch nicht mehr mit umziehen. Selbst wenn du noch keinen Versorger für die neue Wohnung hättest. Hast du aber und deswegen ist das Thema Umzug mit Vertrag eh vom Tisch.
Du hast also keine Alternative mehr. Du sorgst nur noch dafür, dass der Vertrag zur Schlüsselübergabe endet und wenn das nicht mehr möglich ist, weil Schlüsselübergabe nach dem bestätigten Kündigungsdatum ist, springt die Grundversorgung eh ein.
Und genau deswegen ist es Humbug den Umzug 6 Wochen vorher anzukündigen, weil kaum ein Kunde 6 Wochen vorher den Tag der Schlüsselübergabe kennt. Daher hat man vom Gesetzesgeber bis 6 Wochen nach Auszug Zeit, rückwirkend den Auszug zu melden, denn das macht auch Sinn.
Ist der Vertrag denn schon gekündigt. Also hast du bereits die Kündigungsbestätigung erhalten oder war das nur eine Information, dass du zum frühestens zum 19.2. kündigen kannst? Das konnte ich jetzt nicht klar erkennen.
Wenn du die Kündigungsbestätigung noch nicht erhalten hast, dann machst du eine Sonderkündigung schriftlich zurecht, dass du zur Schlüsselübergabe kündigen möchtest, aber erst, wenn du den Termin weisst. Wie gesagt...das kannst du auch viel später machen. Du musst dich an diese 6 Wochenfrist, die dir der Versorger vorgibt, nicht halten. Das ist einfach nur eine Frist für den Versorger, damit er Zeit hat prüfen zu können, ob der Vertrag mit umziehen kann. Das ist bei dir aber nicht relevant für eine Abmeldung/Kündigung. Wichtig ist nur, dass du spätestens 6 Wochen nach der Schlüsselübergabe die Sonderkündigung eingereicht hast. Die meisten Kunden melden sich, wenn sie den Termin der Schlüsselübergabe kennen, denn nur damit kann richtig gearbeitet werden. Das ist meistens 1 bis 2 Wochen vor Schlüsselübergabe. Alles andere bedeutet nur ein überflüssiges Hin und Her für den Kunden.
Wenn du die Kündigungsbestätigung bereits erhalten hast, dann hast du 2 Möglichkeiten. Entweder machst du gar nichts und bleibst die restlichen Wochen in der Grundversorgung bis du tatsächlich den Schlüssel abgibst oder du suchst dir für die kurze Zeit einen neuen Versorger, denn die sind günstiger. Heisst: Entweder meldest du dich bei deinem alten Versorger oder suchst dir einen neuen Versorger und machst ab dem 20.2. einen neuen Vertrag. Diesen Vertrag kündigst du dann einfach per Sonderkündigung, weil du in einen Haushalt mit vorhandenem Stromanbieter ziehst. Wichtig ist nur, dass du, wenn du einen neuen Vertrag machen willst, einen Einzug angibst, da dein alter Versorger per Auszug die Kündigung hinterlegt hat. Das ist auch so beim Netzbetreiber hinterlegt. Wenn du bei einem neuem Vertrag einen Lieferantenwechsel angibst, den du selbst gekündigt hast, kann man dich nicht anmelden, weil du offiziell beim Netzbetreiber am 19.2. ausgezogen bist. Daher auch beim kurzweiligen Vertrag für die alte Wohnung einen Einzug angeben.
Was mache ich, wenn die Schlüsselübergabe schon stattgefunden hat? Ich kann aktuell aus saniertechnischen Gründen frühestens 02/25 - 03/25 in die Wohnung aber die Schlüsselgewalt besitze ich schon.
Der aktuelle Stromanbieter hat folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr StromRatlos,
schade das Sie den Stromanbieter wechseln wollen. Gerne hätten wir Sie mit unseren Leistungen und Service überzeugt.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Kündigung. Das von Ihnen angegebene Kündigungsdatum entspricht jedoch nicht den Vertragsbedingungen für diesen Stromliefervertrag. Danach ist eine Kündigung frühestens zum 19.02.26 möglich.
Sobald die Terminbestätigung des örtlichen Netzbetreibers vorliegt, werden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung zusenden und die Schlussabrechnung für Sie erstellen.
Dann haben sie die Kündigung bereits hinterlegt. Dann wartest du die finale Bestätigung ab und dann entscheidest du, ob du die restliche Zeit bei der Grundversorgung sein willst oder dir einen Versorger für die kurze Zeit suchen willst. Wie gesagt...aus dem neuen Vertrag kommst du sofort mit Datum der Schlüsselübergabe im März wieder raus.
Deine neue Wohnung interessiert gar nicht. Da bist du ja bereits fest im Vertrag. Es geht bei der Schlüsselübergabe nur um die alte Wohnung. Das Datum an dem du den Schlüssel der alten Wohnung an den Vermietet abgegeben hast.
Also ist die neue Wohnung außen vor.
Am Tag der Schlüsselübergabe der alten Wohnung, den Zählerstand ablesen und per Sonderkündigung kündigen...fertig.
Ich hätte wahrscheinlich die neue Wohnung in der Grundversorgung belassen und den bisherigen Vertrag dann auf den Umzugstermin dorthin übertragen (müsste 6 Wochen vorher angemeldet werden).
So viel Strombedarf fällt bei Renovierungsarbeiten normalerweise nicht an als dass sich ein separater Vertrag dafür lohnen würde.
Auch die Grundversorgung ist letztendlich ein Vertrag, ein kurzfristig kündbarer eben.
Nun läuft eben der Vertrag in der neuen Wohnung weiter und der bisherige wird gekündigt, zwei Verträge, alles korrekt.
Hallo, danke für die schnelle Rückmeldung. In die Eigentumswohnung kann ich den Altvertrag ja nicht mehr mitnehmen. Also würde dieser in der Mietwohnung verbleiben. Was passiert, wenn dort neue Mieter einziehen?
Natürlich kannst Du den Altvertrag in die neue Wohnung mitnehmen. Sofern der bisherige Anbieter dort auch liefern kann.
Das geht jedoch nicht mehr, wenn Du für die neuen Wohnung bereits einen neuen Vertrag (mit längerer Laufzeit?) abgeschlossen hast. In diesem Fall bleibt nur eine Kündigung des Altvertrags - regulär oder als Sonderkündigung.
Genau da liegt das Problem! Der Neuvertrag ist für 2 Jahre abgeschlossen. Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen, sollte ich die Vertragsdaten falsch interpretiert haben? Wobei ich die Vertragsdaten nach wie vor so lese, wie oben beschrieben!
Gut, dann eben eine Sonderkündigung des Altvertrags zum Umzugstermin:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html
Absatz "Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?"
Lese ich mir gleich alles durch. Dankeschön schon Mal!
Hallo Krissy1612, DANKESCHÖN für die Antwort.
Der Versorgungsvertrag der Mietwohnung besteht seit 2017. Nach normalen Vertragsende, ging der Vertrag in das 12-Monats-Intervall über. Da in den Unterlagen die obigen Daten drin stehen, bin ich davon ausgegangen, hier richtig gehandelt zu haben. Rechtzeitige Kündigung, mindestens 6 Wochen vor dem 19.02.25.
Wie erwähnt, liegt bereits seit 10/24 ein Liefervertrag für die Eigentumswohnung vor, der bis 10/26 läuft.
Mein Problem ist, dass in dem Brief vom aktuellen Anbieter für die Mietwohnung plötzlich von einem Vertragsende 02/26 gesprochen wird.
Telefonieren ist eine reine Katastrophe, deshalb entschied ich mich damals eine Mail zu schreiben, welche auch nur zu 50% beantwortet wurde.
Da ich länger in der Mietwohnung bin (vermutlich Ende 03/25) als der Stromvertrag läuft, was wäre der nächste Schritt für einen sauberen Abschluss?
Nochmals die Firma anschreiben, durch Sonderkündigung kündigen unter dem Fakt, dass in der neuen Wohnung bereits ein Liefervertrag bis 2026 besteht?