Strafzettel obwohl Notfall?

6 Antworten

Meine Einschätzung: Du wirst das Bußgeld (wahrscheinlich ist das ja sogar nur eine Verwarnung) zahlen müssen.

Du kannst beim Ordnungsamt Deiner Stadt/Gemeinde anfragen, ob sie in Anbetracht der Umstände davon absehen würden. Das Ordnungsamt hat hier einen gewissen Entscheidungsspielraum. Aber wenn das Ordnungsamt von einer Ausnahme nichts wissen will, dann musst Du zahlen, denn das Auto war ja einwandfrei zu lang geparkt.

Anders sieht es aus, wenn es nicht nur um ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld ginge, sondern (O.K., nicht realistisch, wenn es nur um zu langes Parken geht) um eine GeldSTRAFE, Freiheitsstrafe, oder Führerscheinentzug. In so einem Fall muss das vor Gericht verhandelt werden, und das Gericht kann dann entscheiden, dass Dich kein Verschulden trifft, und darum (trotz des eindeutig verbotenen Parkens) eine Strafe nicht angemessen wäre.

Widerspruch kannste ganz normal bei der Gemeinde einlegen, also beim Verkehrsamt.

Ruf doch da mal an, schildere den Fall. Die werden dich bitte ein Formular auszufüllen und zuzusenden.

Ruf da einfach an und kläre das ab.

Die sind da total unterschiedlich kulant, wollen aber meist Nachweise sehen, Z.B . Krankenhauseinweisung.

Ich selbst bin mal geblitzt worden in einer Stadt mit etwas zu viel auf dem Tacho, jetzt nicht extrem, aber zu viel.

Ich war zu schnell gefahren, weil ich gerade erfahren hatte, daß mein Haus brannte. Und ja die hatten Verständnis für mich, weil keine extreme Überschreitung. Ich mußte dann nachweisen, daß mein Haus echt gerade brannte- während ich geblitzt wurde, das konnte ich- die Form dafür war relativ egal und das Verwarnungsgeld wurde mir erlassen.

Für Deinen Fall sehe ich sehr gute Chancen. Ruf da einfach an. Ich denke sogar , daß Du rechtlich auf der sicheren Seite bist, aber ein Anruf ist echt das EINFACHSTE. Nur irgendeinen Nachweis wirst Du brauchen, weil sonst könnte ja jeder kommen. Aber irgendwas in der Hinsicht wirst Du sicher haben oder einfach besorgen können.

Rein rechtlich ja da diejenigen die den Strafzettel ausgestellt haben wissen ja nichts von deinem Hintergrund wissen.

An deiner Stelle würde ich wie hier schon geschrieben wurde Einspruch/Widerspruch einlegen. Wichtig ist es dann das du das begründest und im besten Fall einen Beweis anführst.

Teile den Vorfall bitte einfach der zuständigen Stelle mit.

Die Kontaktdaten sollten in dem Schreiben stehen.

Der einfachste Weg dürfte sein, wenn du eine Mail schreibst und einen Nachweis (Schreiben der Klinik, Arztbrief.....) beifügst.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen