Strafrecht?

2 Antworten

Jeder Fall (& {putativ}Straftäter) ist einzigartig und wird entsprechend individuell betrachtet/gewertet.

Welches Strafmass die von Dir genannte/beschriebene Person bei einer Verurteilung tatsächlich zu erwarten hat/erhält, ist Sache des zuständigen Gerichts/Richters. Hierfür gilt es, einiges zu beachten/berücksichtigen; u.A. das Tatgeschehen, die Tatmotivation & -Hintergründe, evt vorhandene rechtsgültige Verurteilungen, das Alter der tatverdächtigen/angeklagten Person (zum Tatzeitpunkt) uvm.

„…hoffe weniger Bewährung weil das hält der nicht durch denke ich

Erhält „Person X“ eine Bewährungsstrafe und wird sie innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig (oder hält sie sich nicht an die Bewährungsauflagen), besteht tatsächlich die Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit, dass die Bewährung widerrufen wird und die Person die Strafe „absitzen“/im Gefängnis verbüssen muss/wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

Fftjku 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 20:59

2 fache KV einmal 70 Tagessätze einmal 120 Tagessätze einmal Beleidigung Einstellungen gegen geldauflage jetzt KV Bedrohung Beleidigung aber wird wahrscheinlich eine Geldstrafe nur wenn er sie nicht zahlt muss er in Knast so kenne ich das

Eine Freiheitsstrafe halte ich für eher unwahrscheinlich, aber genau kann man das nicht beurteilen, ohne den Fall (und die beiden Fälle davor) genau zu kennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)