Strafrecht?

4 Antworten

Wenn eine Strafanzeige erstellt wurde, dann wird die auch weiter verfolgt werden. Generell handelt es sich aber offensichtlich um eine Person, die unter das Jugendstrafrecht fällt (wenn sie zum Tatzeitpunkt nicht sogar noch 13 war, dann würde das gar nicht weiter verfolgt werden können).

Unterstützung liefert in Rechtsfragen ein:e Anwalt/Anwältin, nur diese sind sowohl zur Rechtberatung berechtigt.

Ausländerfeindlichkeit: Es gehört zur Ausländerfeindlichkeit, dass der eigenen, ausländische Freund nicht als Problem gesehen wird, aber halt alle anderen "Ausländer".

Eine Ansprache an Personen ausländerfeindlicher Straftaten oder Nazi-Verherrlichung oder Gewaltverherrlichung ist erst mal eine Sache. Überdenkt einfach, was da gelaufen ist, und besinnt euch. Was soll dann schon noch groß passieren?

Es zählt immer das Alter des Tatzeitpunkts.

Wenn er also zu der Zeit noch 13 war, passiert nichts.

Und wenn er doch schon 14 war, dann wird da auch nichts wildes passieren.

Dein Anwalt und die Autismusdiagnose, außerdem solltest du nochmal dringend mit ihm reden wieso er das gemacht hat, und das das wirklich böse werden kann. Auch wenn er es nicht versteht

immer die beliebste ausrede er hat ausländische freunde und kann deswegen kein nazi sein.Ihr sohn ist bösartig anscheinend wenn er soclhe dinge malt.