Straffe im Zug?

4 Antworten

Das Ganze zahlen oder beim Betreiber der Strecke die Strafe anfechten. Allerdings musst du dafür ja dann Beweise haben, dass die Strafe ungerechtfertigt ist und du gegen keine Vorschriften verstossen hast zum Zeitpunkt der Kontrolle.

Wenn du die Strecke ohne gültiges Ticket (was auch der Fall ist, wenn das Ticket ermäßigt ist, du sber keinen Anspruch auf diese Ermäßigung hast) gefahren bist, musst du eben die entsprechende Strafe zahlen. Das ist Teil der Beförderungsbedingungen. Warum denkst du, du könntest die Strafe anfechten?

Solltest du eine Ermäßigung haben, die du nur im Moment der Kontrolle nicht nachweisen konntest, kannst du die im Normalfall im Nachhinein in einem Kundencenter vorzeigen. Dann wird die Strafe erlassen und du bezahlst nur eine Bearbeitungsgebühr.

Da deine Freundin Anrecht auf die Ermäßigung hat und Du mit ihrer Berechtigung diese Ermäßigung erschleichst, hast du keine gute Karten, den erhöhten Fahrpreis (60 Euro + Fahrpreis) anzufechten.


ES1956  10.05.2024, 10:37
60 Euro + Fahrpreis

Falsch. Doppelter Fahrpreis mindestens 60€

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Deine Infos sind nicht vollständig. Was wäre der reguläre Fahrpreis gewesen?

Bei einer Fahrt ohne gültigen (für dich gültigen) Fahrausweis wird der doppelte normale Fahrpreis aber mindestens 60€ fällig.

Da du mit Benutzung der Ermäßigung deiner Freundin eine Straftat begangen hast wird nich eine Anzeige wegen Betrug auf dich zukommen.